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Schlagwort: ‘Arzneimittelneuordnungsgesetz (Amnog)’

AMNOG-Verfahren soll deutlicher auf das Patientenwohl ausgerichtet werden

21. Juni 2017 | von

Experten fordern, dass Patienten künftig an medizinischen und versorgungsrelevanten Entscheidungen stärker beteiligt werden. Bislang dominiere bei der Entscheidung für eine Therapie die Meinung des Fachpersonals. Für eine patientenorientierte Nutzenbewertung von Arzneimitteln sei es unerlässlich, auch die Patienten selbst zu Wort kommen zu lassen.

Quelle:
www.aerztezeitung.de, 16.06.2017

Arzneimittelpreise steigen immer weiter

30. September 2016 | von

Die Ausgaben für Arzneimittel erreichten 2015 erstmals eine Summe von knapp 37 Milliarden Euro, womit sie in den vergangenen beiden Jahren um 15% gestiegen sind.

Um zu hohe Arzneimittelpreise zu verhindern wurde 2011 das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes war mit möglichst geringen Kosten die beste Therapie für den Patienten zu erreichen, wodurch man sich die Einsparung von zwei Milliarden Euro erhoffte. Bisher konnten 925 Millionen Euro eingespart werden. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will nun mit einem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz weitere Kosten einsparen.

Quelle:
badische-zeitung.de, 30.09.2016

 

Trotz Amnog ist die Arzneimittelverfügbarkeit sehr hoch

26. Juni 2015 | von

Im Rahmen einer Studie der Technischen Universität Berlin, welche der GKV-Spitzenverband beauftragte, wurde die Verzögerung zwischen Marktzulassung und tatsächlicher Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln in europäischen Länder verglichen.

Trotz des Arzneimittelneuordnungsgesetz (Amnog) ist die Verzögerung in Deutschland vergleichbar gering. Mehr als 95 Prozent der zugelassenen Arzneimittel seien laut Forscher in Deutschland innerhalb von drei Monaten verfügbar. Deutschland liege dabei deutlich vor Ländern wie Schweden und den Niederlanden. Auch sei die Erstattungsfähigkeit in Deutschland im Vergleich sehr hoch. Im relativen Vergleich liege Deutschland nach Irland und den Niederlanden auf Platz drei.

Quelle:
Deutsches Ärzteblatt, 16.06.2015

Zwischenfazit AMNOG

09. Januar 2015 | von

Vier Jahre nach Inkrafttreten des Arzneimittelneuordnungsgesetzes (AMNOG), könne man bei etwa jeder zweiten Arzneimittelinnovation einen Zusatznutzen belegen, gab der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) bekannt. Laut Verband forschender Pharmaunternehmen, seinen im Jahr 2014 49 neue Medikamente auf den Markt gekommen, soviele, wie seit 25 Jahren nicht mehr.

Zur Diskussion stünde weiterhin, wie die gewonnene Zeit mit besserer Lebensqualität noch in die Arzneimittel-Beurteilung miteinfließen könne.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 18.12.2014

Schlupfloch im Arzneimittelneuordnungsgesetz (Amnog)

07. November 2014 | von

Das Arzneimittelneuordnungsgesetz (Amnog), soll Pharmaunternehmen davon abhalten, für neue Medikamente immense Preise zu verlangen. Um höhere Preise verhandeln zu können, muss das Pharmaunternehmen ein Dossier einreichen, welches belegt, dass der Nutzen des neuen Medikaments den der Vergleichstherapie tatsächlich übersteigt.

Laut Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) Vorsitzenden Josef Hecken hat dieses System ein Schlupfloch für Medikamente, die einen geringeren Nutzen aufweisen, als die Vergleichstherapie. Für solche Medikamente müsse nämlich kein Dossier zur Prüfung vorgelegt werden und der Preis orientiere sich dann an dem der Vergleichstherapie.

Laut Spiegel sei davon etwa jedes zehnte Medikament betroffen und damit rund 23 Millionen Euro in Medikamente geflossen, die nicht geprüft wurden.

Quelle:
Spiegel online, 03.11.2014

Äußerungen der vfa zum Thema:
healthcare marketing, 05.11.2014

Risiko durch gesetzliche Importregelung

30. August 2014 | von

Laut Gulde, Vizepräsident des Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV), sei nicht nur die Wirtschaftlichkeit der gesetzlichen Importregelung in Frage zu stellen, sondern auch deren Sicherheit.

So könne beispielsweise der Handel auf Spotmärkten dazu führen, dass Medikamente nicht verfügbar seien. Auch würden die häufig beschädigten Verpackungen Patienten verunsichern. Vor allem die Gefahr, dass gestohlene oder gefälschte Arzneimittel durch Re- und Parallelimport in Umlauf geraten, sei gerade in den letzten Wochen deutlich geworden.

Im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit müsse die gesetzliche Regelung neu überdacht werden.

Quelle:
DAZ.online, 18.08.2014
Pharmazeutische Zeitung online, 18.08.2014

Arzneimittelneuordnungsgesetz

17. Juni 2014 | von

Das im Jahr 2011 in Kraft getretene Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) sollte ursprünglich einen Ausgleich zwischen Innovation und Preisbildung schaffen und so die Arzneimittelkosten senken.

Für den stellvertretenden Vorsitzenden der Techniker Krankenkasse sei das Gesetz ein Erfolg. Obwohl noch immer neue Medikamente ohne nachgewiesenen Nutzen für die Patienten als Innovation gelten, gäbe es deutliche Einsparpotentiale.

Laut der Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller e.V. müsse an Problemen weitergearbeitet werden. Dazu gehörten der niedrig angesetzte Preis der die Innovationskraft beeinflusse, der Bewertungsprozess und die Wissenschaftlichkeit der Untersuchung.

Quelle:
Rhein-Main-Presse, 03.06.2014

Nebenwirkungsdatenbank der BfarM jetzt öffentlich zugänglich

12. Juni 2013 | von

Die Nebenwirkungsdatenbank des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) steht seit dem 23.4.2013 mit einem Online-Zugang zur Verfügung.

Mit Hilfe der öffentlich zugänglichen Datenbank „UAW-DB„, in der seit 1995 Daten gesammelt würden, sollen Recherchen in anonymen Verdachtsfällen ermöglicht werden. Eingehende Verdachtsfälle würden von der BfarM analysiert und interpretiert, um anschließend ein Fazit daraus ziehen zu können.

Gesucht werden kann nach Begriffen und Wirkstoffen. Die Suche selbst lässt sich nach Zeiträumen und Altersgruppen einschränken.

Quelle:
BfarM, 23.4.2013
Ärzte Zeitung, 24.5.2013

Neue Medikamente bringen selten Fortschritte

12. Juni 2013 | von

Der Innovationsreport der Techniker Krankenkasse (TK) kommt zu dem Ergebnis, dass lediglich zwei von 23 Medikamenten, die im Jahr 2010 und Anfang 2011 auf den Markt gekommen sind, einen nennenswerten Zusatznutzen für die Behandlung bringen.

Seit dem Einzug des Arzneimittelordnungsgesetzes (Amog), müssen die Pharmafirmen den Zusatznutzen ihrer neuen Präparate nachweisen, bevor sie mit den Kassen in Verhandlung treten. TK-Chef Jens Baas betont, dass die Kassen durchaus bereit wären, mehr für innovative Medikamente auszugeben, aber man müsse solche auch verlässlich erkennen können.

Trotz des schlechten Urteils seien zwölf der 23 Wirkstoffe derzeit Bestandteil ärztlicher Behandlungsleitlinien. Ein Teil davon stamme jedoch noch aus der Zeit vor Amnog. Bei vielen Medikamenten ließe sich aber erst nach der Einführung ein Risikoprofil unter realen Bedingungen ermitteln.

Quelle:
Spiegel Online, 31.5.2013

Pharmakonzerne sollen mehr Transparenz zeigen

14. November 2012 | von

Das British Medical Journal (BMJ) will als erste große medizinische Fachzeitschrift ab 2013 nur noch solche klinische Arzneimittelstudien veröffentlichen, deren Rohdaten anderen Forschern, auf deren Verlangen hin, zur Verfügung gestellt wurden.

Anlass sei der Vorwurf, die Pharmaindustrie würde die Hälfte der Daten aus klinischen Studien geheim halten oder der Öffentlichkeit falsch preisgeben, wodurch u.a. mögliche Risiken für Patienten verdeckt blieben. Viele derzeit eingesetzte Medikamente erschienen daher wirkungsvoller und vor allem sicherer, als sie es wirklich sind.

Der, in der Kritik des BMJ stehende, Pharmakonzern Roche weist solche Anschuldigungen zurück und betonte, dass man aus rechtlichen Gründen und Geheimhaltungsauflagen keine Patientendaten bereitstellen würde.

Quelle:
Spiegel, 6.11.2012