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Bundeseinheitliche Medikationsplan ist nicht selbsterklärend

28. Februar 2020 | von

Seit einigen Jahren haben gesetzlich versicherte Patienten einen Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie drei oder mehr Arzneimittel dauerhaft einnehmen müssen. Hierbei soll der bundeseinheitliche Medikationsplan das Risiko von Fehlanwendungen minimieren. Er enthält eine standardisierte Form der Auflistung aller eingenommenen Medikamente.

Jedoch zeigen mehrere Untersuchungen, dass die Angaben des bundeseinheitlichen Medikationsplans ohne Erklärungen missverstanden werden. So haben beispielsweise in einer Kohorte von 90 Patienten nur 43 Prozent die Medikationsanweisungen richtig verstanden.

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ein-hilfsmittel-mehr-nicht-115813/, 28. Februar 2020

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