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Entscheidung des Bundesgerichtshof zu Skonti für Apotheken

03. März 2024 | von

Bereits im November haben viele Apotheker gestreikt, um ein besseres Budget für Apotheken zu erhalten. Nun ist ein Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) gefallen, welches zu erheblichen weiteren finanziellen Einbußen bei den Einkaufskonditionen von Apotheken führen könnte.

Die aktuelle Diskussion zum Skonto hat ihren Ursprung in einer Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Pharmahändler Haemato in Berlin. Dieser hatte Apotheken einen 3,04-prozentigen Rabatt und 3 Prozent Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewährt. Beim Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten dürfen Großhändler maximal 3,15 Prozent Rabatt geben. Für Skonti habe es bisher keinen Deckel gegeben. Nun wurde jedoch entschieden, dass Skonti verboten sind, wenn sie über die 3,15-Prozent-Spanne hinausgehen. Dies würde die Apotheken weiter einschränken, da sie durch die Kombination von Rabatten und Skonti Geld beim Einkauf sparen.

Der Deutsche Apothekerverband und weitere Landesverbände haben die Politik bereits zu einer Reaktion aufgefordert.

 

Quellen:

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bgh-sieht-skonto-als-rabatt-145378/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/kollaps-des-apothekensystems-verhindern-145499/

(zuletzt aufgerufen am 02.03.2024)

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