Schlagwort: ‘elektronische Patientenakte (ePA)’
Neue EU-Verordnung: Ärzte fürchten unkontrollierten Zugriff auf Patientendaten
Europäische Ärzte fordern, eine Verordnung zu ändern, die den Ermittlungsbehörden der Mitgliedsländer Zugriff auf in der Cloud gespeicherten persönliche Daten gibt. Weil Cloud-Anbieter zum Beispiel auch Patientenakten speichern, sei dies höchst bedenklich. Die Verordnung würde es erlauben, dass Unternehmen in Deutschland Daten ihrer Kunden an Ermittlungsbehörden anderer EU-Mitgliedsstaaten herausgeben müssten, selbst wenn die verfolgte Tat in Deutschland gar keine Straftat ist. Frank Ulrich Montgomery, Präsident des Ständigen Ausschusses der Ärzte der Europäischen Union (CPME), fordert gesetzliche Vorkehrungen, die einen besonderen Schutz der Gesundheitsdaten gewährleisten. Sollte die Verordnung ohne solche Vorkehrungen angenommen werden, drohen die Ärzte, sich aus den anstehenden Digitalisierungsprojekten im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel der elektronischen Patientenakte, zu verabschieden, um den Schutz der Patientendaten sicherzustellen.
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/geplante-eu-verordnung-aerzte-befuerchten-unkontrollierten.684.de.html?dram:article_id=501105, 2. August 2021
Google entwickelt E-Patientenakte
Google könnte seine Nutzer schon bald mit einer App für Patientendaten überraschen. Die elektronische Patientenakte von Google solle bestehende Lösungen ersetzen und als einzige Anwendung für medizinische Daten jeglicher Art verwendet werden. Dabei gehe es auch um die Analyse medizinischer Daten mithilfe künstlicher Intelligenz. So sei das Ziel, fehlerhafte Diagnosen und Daten zu erkennen und Behandlungen und Medikamente vorzuschlagen. Weil viele Länder bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens hinterherhinken, stecke laut Jens Minor, Gründer und Hauptautor des Google-Watch-Blogs, viel Potential in der App.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/e-patientenakte-kommt-von-google-126903/, 26. Juli 2021
Charité Berlin verspricht sich bessere Patientenversorgung durch digitale Behandlungsakte
Zusammen mit dem Klinikbetreiber Vivantes hat die Berliner Charité eine digitale Behandlungsakte für gemeinsam behandelte Patienten eingeführt. Durch den direkten Austausch von Dokumenten wie Arztbriefen, Röntgenbefunden, Medikationsplänen oder Laborwerten zwischen den beiden Parteien sollen Wartezeiten verkürzt, Doppeluntersuchungen vermieden und eine bessere Patientenversorgung ermöglicht werden. Voraussetzung des digitalen Datenaustauschs sei das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der Patienten. Laut Heyo K. Kroemer, Charité-Vorstandschef, wurde durch die digitale Behandlungsakte ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung durch die zwei größten Leistungsträger in Berlin gemacht. Er sei sich sicher, dass sich zeitnah auch andere Häuser anschließen werden.
Quelle: https://www.cio.de/a/charite-startet-digitale-behandlungsakte,3664173, 19. Juli 2021
IT-Verband fordert umfassende E-Health-Strategie
Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) fordert, dass deutsche Innovationen aktiv gefördert werden. So wurden in den vergangenen Jahren wichtige Impulse für die Digitalisierung im Gesundheitswesen gesetzt. Es gebe aber weiterhin viele digitale Defizite, weshalb die Bundesregierung diese Digitalisierung weiter im Fokus behalten sollte. Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg, fordert, dass ePA, eRezept, DiGA und DiPA fester Bestandteil der alltäglichen Versorgung werden. Gleichzeitig müssten digitale Ziele und eine E-Health-Strategie entwickelt werden. Drei wesentliche Themenfelder die für den Erfolg der Digitalisierung im Gesundheitswesen stehen, seien eine Besinnung auf marktwirtschaftliche Prinzipien, die Erschließung des Mehrwerts von digitalen Technologien sowie eine breit angelegte Aufklärungsoffensive zu den Mehrwerten der digitalen Lösungen.
Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/it-verband-fordert-umfassende-ehealth-strategie, 21. Juni 2021
Spahn erwartet holprigen ePA-Start
Bundesgesundheitsminister Spahn rechnet nicht mit einem reibungslosen Start der elektronischen Patientenakte (ePA) im Juli. Die Praxis EDV-Systeme der Ärzte seien voraussichtlich noch nicht alle soweit, dass die ePA befüllt werden könnten. Die Kritik, in der er die PVS-Hersteller für die Verzögerungen verantwortlich macht, weisen die Hersteller allerdings zurück. Nach den Vorstellungen Spahns sei die ePA in rund zwei Jahren nicht mehr aus dem medizinischen Alltag wegzudenken. Hierbei halte er es für wichtig einheitliche Standards zu setzen, die idealerweise international funktionieren. Dafür sollte das Wegkommen von Insellösungen erzwungen werden.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Spahn-rechnet-mit-holprigem-ePA-Start-420247.html, 14. Juni 2021
KBV: Digitalisierungsfristen sind kaum einzuhalten
Laut der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind die Umsetzungsfristen für kommende digitale Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) wahrscheinlich nicht einzuhalten. So sollen laut Gesetzgeber mehrere TI-Anwendungen wie die elektronische Patientenakte, die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das elektronische Rezept, in der zweiten Jahreshälfte starten. Laut Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, gebe es einen Verzug bei der notwendigen technischen Ausstattung der Praxen. So gebe es bei dem elektronischen Heilberufsausweis Lieferfristen von bis zu acht Wochen. Dadurch werden nicht alle Ärzte einen Ausweis bis zum 1. Juli zur Verfügung haben, weshalb die Forderung des Gesetzgebers ins Leere laufen wird. Deshalb fordert die KBV, dass der Gesetzgeber dies zur Kenntnis nimmt und die Sanktionen aufhebt und die Fristen entsprechend verlängert. Ebenso solle die Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nochmal verschoben werden, sodass Ergebnisse und festgestellte Mängel der Feldtests berücksichtigt werden können.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123455/Aktuelle-Digitalisierungsfristen-laut-KBV-kaum-zu-halten, 10. Mai 2021
Verhaltener Start der elektronischen Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (ePA) kann seit Beginn des Jahres von allen Kassenpatienten genutzt werden. Sie stößt bei den Versicherten großer Krankenkassen allerdings noch auch verhaltenes Interesse. Bei der AOK wurde die App bislang 4.500 und bei der Barmer 2.600-mal aktiviert. Bei der TK luden fast 80.000 Nutzer die App herunter. Die ePA ist zunächst in einer Testphase für die 73 Millionen Versicherten gestartet. Eine Vernetzung mit den Arztpraxen muss erst bis zum 1. Juli dieses Jahrs erfolgt sein. Die AOK betont, dass die ePA einen echten Nutzen für Versicherte haben werde, wenn sie flächendeckend eingesetzt und von Ärzten befüllt werde. Die TK stellt fest, dass insbesondere die Versicherten zwischen 26 und 59 Jahren das Angebot nutzen (78 Prozent der Downloads). Alle Krankenkassen setzen auf stark steigende Nutzerzahlen, sobald mehr Anwendungen integriert werden. So seien ein Impfausweis, ein Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahn-Bonusheft als nächste Schritte geplant.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121842/Elektronische-Patientenakte-startet-verhalten, 15. März 2021
Digitaler Impfpass bis Sommer 2021
Auf Grundlage eines Beschlusses des Europäischen Rates hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Entwicklung eines digitalen Impfausweises eingeleitet, der EU-weit kompatibel sein soll. In der elektronischen Patientenakte sollte der Impfpass ursprünglich ab 2022 abrufbar sein. Nun werde aufgrund der Corona-Pandemie der Sommer 2021 angestrebt. Der digitale Impfpass soll den Nutzern über eine kostenlose App bereitgestellt werden. Nach der Impfung werde ein 2D-Barcode als Impfbescheinigungstoken generiert, der einmalig einlesbar und lokal auf dem Smartphone gespeichert sei. Dieser könne von den Patienten direkt eingescannt werden oder als Ausdruck erhalten werden. Weiterhin soll der Impfausweis Informationen über die Impfung wie die Gültigkeit, die Charge sowie den Namen und das Geburtsdatum des Geimpften enthalten. Für die Sicherstellung des Datenschutzes darf der elektronische Impfnachweis nur von autorisierten Personen ausgestellt werden. Weiterhin soll die lokale Speicherung des Nachweises eine Vervielfältigung der Daten verhindern. Zudem sei kein zentrales Impfregister geplant, sodass die Datenhoheit bei den Patienten liege.
Quelle: https://www.gelbe-liste.de/apotheke/digitaler-impfausweis, 1. März 2021
TI-Anwendungen erhalten neue Technikpauschalen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich mit Unterstützung des Bundesschiedsamtes auf neue Technikpauschalen für die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept verständigt. Weiterhin erhalten Praxen für zusätzliche stationäre Kartenterminals für medizinische Fachanwendungen höhere Erstattungen. So wurde eine Konnektor-Update-Pauschale in Höhe von 400 Euro sowie eine ePA-Integrationspauschale in Höhe von 150 Euro festgelegt. Die Betriebskostenpauschale erhöht sich um 4,50 Euro pro Quartal. Für die zusätzlichen Kartenterminals wird die Erstattungspauschale um 60 Euro auf 595 Euro angehoben. Die höhere Pauschale kann rückwirkend für Gerate abgerechnet werden, die seit dem 1. Oktober 2020 angeschafft wurden.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121110/Neue-Technikpauschalen-fuer-TI-Anwendungen, 22. Februar 2021
Bundeswehr führt elektronische Patientenakte ein
Die Bundeswehr möchte ihren Soldaten eine elektronische Patientenakte Bundeswehr (ePABw) zur Verfügung stellen. Die ePABw soll hierbei dem Vorbild der zivilen ePA folgen, die Datenhoheit soll allerdings beim Dienstherren anstatt des Patienten liegen. Dies ermögliche einrichtungsübergreifende Kommunikation. Weiterhin besitze die ePABw nur einen temporären Charakter, weil in den kommenden Jahren eine elektronische Gesundheitskarte der Bundeswehr (eGABw) umgesetzt werden soll.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/120741/Bundeswehr-will-Soldaten-elektronische-Patientenakte-zur-Verfuegung-stellen, 8. Februar 2021