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Schlagwort: ‘elektronische Patientenakte (ePA)’

Elektronische Patientenakte auch für Privatversicherte

06. November 2020 | von

Anders als gesetzliche Krankenkassen, sind private Versicherer nicht dazu verpflichtet, zum 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Um wettbewerbsfähig zu bleiben werde der fünftgrößte private Krankenversicherer Signal Iduna trotzdem gemeinsam mit dem Anbieter Research Industrial Systems Engineering (RISE) eine ePA für seine Kunden entwickeln. Ziel sei nach Angaben der beiden Unternehmen, eine zertifizierte ePA für Privatversicherte mit weiteren Mehrwertdiensten. So sollen Kunden beispielsweise die Möglichkeit erhalten, ihre Abrechnungen digital über die ePA einzureichen. Um Zugang zur Telematikinfrastruktur zu erhalten, soll es eine elektronische Gesundheitskarte geben. Darüber hinaus wird auch eine App entwickelt werden, die ebenfalls einen Zugang ermöglicht. Die entwickelte ePA soll auch anderen Privatversicherern zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/PKV-bereitet-sich-auf-ePA-Einstieg-vor-414315.html, 6. November 2020

Psychotherapeuten kritisieren ePA nach Hackerangriff in Finnland

03. November 2020 | von

Medienberichten zufolge wurden durch den bereits 2018 ausgeführten Hackerangriff auf den Server eines privaten finnischen Psychotherapieanbieters zehntausende vertrauliche Datensätze gestohlen. Nun würden das Unternehmen und betroffene Patienten von den Hackern erpresst werden. Sollte die Lösegeldzahlung nicht erfolgen, würden die Datensätze veröffentlicht werden.

Deutsche Psychotherapeuten zeigen sich bestürzt über den Vorfall in Finnland und sehen darin Risiken, die auch mit der deutschen ePA verbunden sind. Insbesondere die zentrale Speicherung von sensiblen Patientendaten sei laut Dieter Adler, Vorsitzender des Deutschen Psychotherapeuten-Netzwerks (DPNW), angreifbar. Das DPNW bezeichnet den Weg der zentralen Speicherung, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn trotz aller Datenschutz-Bedenken weiter geht, als „falschen Weg“. Die Psychotherapeuten sind der Meinung, dass Daten über Psychotherapie dezentral in die Praxen gehören. Auch eine dezentrale ePA ohne psychotherapeutische Daten auf die nur der Patient Zugriff hat sei akzeptabel.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Nach-Hackerangriff-in-Finnland-Psychotherapeuten-kritisieren-ePA-414113.html, 3. November 2020

Start der elektronischen Patientenakte als „erweiterter Feldtest“

26. Oktober 2020 | von

Laut Lars Gottwald, Leiter des Business Teams bei der gematik, soll der Start der elektronischen Patientenakte zum Jahresbeginn 2021 als „erweiterter Feldtest“ beginnen. Gottwald ist zuversichtlich, dass seitens der gematik alle notwendigen technischen Voraussetzungen bis dahin abgeschlossen sein könnten. Der Feldtest solle im 2. Quartal 2021 ausgeweitet werden.

Im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte solle auch die elektronische Gesundheitskarte weiterentwickelt werden. Laut Christian Klose, Unterabteilungsleiter „Telematik, Gematik und E-Health“ im Bundesgesundheitsministeriums, soll eine „Patientenkurzakte“ mit Basisdaten auf der Karte gespeichert werden können. Diese solle nur von Ärzten bearbeitet werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/117432/Elektronische-Patientenakte-startet-als-erweiterter-Feldtest, 26. Oktober 2020

Zweifel bei elektronischer Patientenakte auf Seiten der Datenschutzbeauftragten

21. August 2020 | von

Datenschützer zweifeln daran, ob das im Juli verabschiedete Patientendatenschutzgesetz zur elektronischen Patientenakte mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Ein wesentlicher Kritikpunkt sei, dass die Verpflichtung für die Krankenkassen gestrichen werden würden, Service Terminals in ihren Geschäftsstellen einzurichten, mit denen Versicherte ohne Smartphone ihre Patientenakten einsehen und verwalten könnten. Dadurch entstehe eine Benachteiligung von Menschen, die nicht über ein Smartphone verfügen. Durch mögliche Anordnungen an Krankenkassen und mehr Aufklärung der Versicherten wollen Experten noch Verbesserungen erreichen.

Quelle: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.geplantes-gesetz-datenschutzbeauftragte-haben-zweifel-bei-elektronischer-patientenakte.c8e7c9c5-a6c1-4a99-8301-8feedf58b554.html, 21. August 2020

Milliardenpaket für Krankenhäuser wird an IT-Sicherheit und Digitalisierung geknüpft

03. August 2020 | von

Als Teil des Konjunkturpakets will die Bundesregierung Krankenhäuser bei der Digitalisierung mit drei Milliarden Euro unterstützen. Demnach soll für die Förderung ein Krankenhauszukunftsfonds geschaffen werden, aus dem Krankenhäuser nur gefördert werden, wenn sie mindestens 15 Prozent des Geldes in die eigene IT-Sicherheit investieren. Weiterhin müssen die Kliniken dafür sorgen, dass ihre digitalen Dienste über einen einheitlichen Standard verfügen und gewährleisten, dass die Daten in die elektronische Patientenakte übertragen werden können. Gefördert werden sollen Projekte für ein digitales Aufnahme- und Entlassungsmanagement, modernere Notfallambulanzen, eine digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation, teil- und vollautomatisierte Entscheidungsunterstützungssysteme, ein digitales Medikations- und Bettenmanagement sowie Projekte für telemedizinische Netzwerke und IT- beziehungsweise Cybersicherheit.

Gleichzeitig sollen die Länder verpflichtet werden, ihre herkömmlichen Investitionsverpflichtungen in die Kliniken nicht zu reduzieren. Der Gesetzesentwurf geht vielen Beteiligten jedoch nicht weit genug, weil die Zahlungen nicht an den Digitalisierungsstand geknüpft werden.

Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitspolitik-spahn-will-milliardenpaket-fuer-krankenhaeuser-an-it-sicherheit-knuepfen/26073740.html?ticket=ST-2394810-nlS63co2q1R4Ayh14E0j-ap4, 3. August 2020

Bundestag beschließt Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

02. Juli 2020 | von

Das Patientendaten-Schutzgesetz, welches Anfang Juli im Bundestag beschlossen wurde, legt fest, dass die elektronische Patientenakte schrittweise zusätzliche Funktionen erhalten soll. Neben Arztbefunden und Röntgenbildern sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Kinder Untersuchungsheft und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden können. Geplant sei auch eine App, mit der man sich E-Rezepte auf das Smartphone laden und in Apotheken einlösen kann. Auch Überweisungen zum Facharzt sollen elektronisch übermittelbar werden.

Gesundheitsminister Jens Spahn sagt, dass die elektronische Patientenakte nicht von Anfang an perfekt funktionieren werde, aber man mal anfangen müsse. Es würde dann Akzeptanz und Zustimmung geben, wenn die elektronische Patientenakte im Alltag Dinge leichter mache. Trotz Kritik der Datenschützer wird es die elektronische Patientenakte nicht sofort ermöglichen zu entscheiden, welche Daten von wem eingesehen werden. Am Anfang sei es nur möglich, den Zugriff auf alle Daten zu ermöglichen. Erst ab 2022 ist die Möglichkeit vorgesehen, für jedes einzelne Dokument die Zugriffsrechte zu bestimmen.

Für den Schutz verarbeiteter Daten sollen laut Gesetz jeder Beteiligte (Ärzte, Kliniken, Apotheker) direkt verantwortlich sein. Werden Störungen und Sicherheitsmängel nicht direkt gemeldet, drohen bis zu 300.000 Euro Bußgeld.

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/bundestag-beschliesst-funktionen-und-datenschutz-zu-e-patientenakte-16844360.html, 2. Juli 2020

Jede zweite Krankenkasse ist nicht bereit für die elektronische Patientenakte

12. Juni 2020 | von

Aufgrund des Patientendaten-Schutzgesetzes sind alle Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Kunden ab 2021 eine elektronische Patientenakte anzubieten. Allerdings gaben im Rahmen einer Umfrage mehr als die Hälfte der Befragten an, dass ihr Versicherungsunternehmen für die Implementierung aktuell nicht bereit sei. 65 Prozent der Befragten gaben jedoch an, dass eine Digitalisierungsstrategie teilweise umgesetzt wäre. Bereiche, in denen es noch Nachholbedarf gibt, seien laut den Befragten Benutzererfahrung, die Integration von Lieferanten und Dritten sowie technische Neuerungen. Mit den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit sind die Befragten in der großen Mehrheit zufrieden. Die Mehrheit der Befragten ist von dem Nutzen der elektronischen Patientenakte überzeugt.

Quelle: https://www.pfefferminzia.de/umfrage-jede-zweite-krankenkasse-nicht-bereit-fuer-elektronische-patientenakte/, 12. Juni 2020

88% der Patienten lehnen die elektronische Patientenakte ab

29. Mai 2020 | von

Die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Psychotherapeuten-Netzwerks (DPNW) unter Psychotherapie-Patienten zeigen, dass sich 44,4% der Befragten gar nicht über die elektronische Patientenakte informiert fühlen. Nur 8,7% fühlen sich „gut“ und 3,8% fühlen sich „sehr gut“ informiert. Des weiteren bewerteten 89,2% der Befragten den Datenschutz höher als die Ersparnis von Papier, weshalb auch die deutliche Mehrheit (86, 2%) die Speicherung von Patientendaten auf zentralen Speichern ablehnt. Die Speicherung auf einem Chip befürworten 61,2%.

Außerdem ergab die Befragung, dass sich 88,2 Prozent der Teilnehmer gegen die Verwendung der elektronischen Patientenakte aussprechen, wenn sich die betroffenen Personen aktuell in einer Psychotherapie befinden oder potenziell in naher Zukunft eine starten. Lediglich 11,8 Prozent stimmten dafür.

Der DPNW-Vorsitzende, Dieter Adler, fordert daher, Patientendaten nicht, wie im kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Patienten-Datenschutzgesetz vorgesehen, auf einem zentralen Server zu speichern, sondern statt dessen Patientendaten auf einem dezentralen Medium in Patientenhand zu speichern und für deren Austausch das sichere Netz der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (SNK) zu nutzen.

 

Quelle: https://www.zm-online.de/news/politik/neun-von-zehn-patienten-lehnen-die-elektronische-patientenakte-ab/, 29. Mai 2020

Elektronische Patientenakte soll mehr Funktionen erhalten

10. April 2020 | von

In dem am 1. April 2020 vom Kabinett verabschiedeten Entwurf des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) wurden weitere Voraussetzungen für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) geschaffen. Unter anderem sollen Patienten per App ein elektronisches Rezept in der Apotheke einlösen können. Ab dem 1. Januar 2021 soll die ePA für alle Versicherten als freiwilliges Angebot starten. Ab dem 1. Januar 2022 bekommen sie dann einen Anspruch darauf, dass die ePA mit Gesundheitsdaten gefüllt wird. Neben Befunden, Arztbriefen und Röntgenbildern sollen ab 2022 der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden können.

Datenschützer kritisieren, dass es bei dem freiwilligen Angebot keine Möglichkeit gibt für jedes einzelne Dokument zu bestimmen, welcher Arzt es sehen kann. Bis 2022 wird es lediglich möglich sein, zu entscheiden, welche Daten gespeichert werden und welche Gruppe Zugriff auf diese Daten hat. Weiterhin könnten die Versicherten ab 2023 einwilligen ihre in der ePA gespeicherten Daten freiwillig pseudonymisiert und verschlüsselt der medizinischen Forschung bereitzustellen.

Quelle: https://www.golem.de/news/e-rezept-mehr-funktionen-fuer-elektronische-patientenakte-beschlossen-2004-147654.html, 10. April 2020

Ärzte sollen nicht für das Befüllen der elektronischen Patientenakte bezahlt werden

06. März 2020 | von

Aus einer Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes geht hervor, dass die regelmäßige Befüllung der elektronischen Patientenakte durch die Ärzte nicht bezahlt werden soll. Hierfür gebe es laut der AOK bereits eigene Honorierungsregelungen zur Befüllung und Aktualisierung der dahinterliegenden Anwendungen wie dem Medikationsplan oder den Notfalldaten. Im Jahr 2021 erhalten die Ärzte eine einmalige Vergütung in Höhe von 10 Euro für das erstmalige Befüllen der elektronischen Patientenakte. Den Anspruch der Patienten darauf, dass Ärzte ihre Akten füllen, sei ein notwendiger Schritt, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. Die KBV kritisiert jedoch, dass der zeitliche und technische Aufwand des Befüllens zu hoch wäre und die Mitarbeiter dringender für die Patientenversorgung gebraucht werden würden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/109654/AOK-Bundesverband-will-Aerzte-nicht-fuer-das-Befuellen-der-elektronischen-Patientenakte-bezahlen, 6. März 2020