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Corona-News

Archiv für August 2020

Hochschulsportzentrum sagt Großveranstaltungen ab

31. August 2020 | von

Aufgrund der fortlaufenden COVID-19-Pandemie müssen weiterhin  größere Menschenansammlungen vermieden werden, um die Sicherheit und Gesundheit von allen Beteiligten und Teilnehmenden zu gewährleisten. Aus diesem Grund sieht die RWTH sich leider dazu gezwungen, den RWTH Galaball 2020, den Eishockey Uni-Cup 2020, die Hochschulsportshow 2021 sowie den Hallenfußball Cup 2021 abzusagen. Die Hochschulleitung und das Hochschulsportzentrum halten diese Absage aufgrund des weiter anhaltenden Infektionsrisikos für unausweichlich. Die derzeitigen Maßnahmen orientieren sich an den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch-Instituts, den Maßgaben des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Krisenstabs der Städteregion Aachen. „Wir bedauern die Absage sehr und hoffen, die Events im Wintersemester 21/22 in gewohnter Form durchführen zu können“, erläutert der Leiter des Hochschulsportzentrums, Peter Lynen. Mitte September werde eine Entscheidung zur Durchführung der Snowevents in Landgraaf kommuniziert.

https://hochschulsport.rwth-aachen.de/cms/HSZ/Das-Hochschulsportzentrum/News/~jokoq/Abgesagt-RWTH-Galaball-Eishockey-Uni-C/

Neue Handreichung für Veranstaltungen

25. August 2020 | von

Das Rektorat und der Krisenstab der RWTH haben sich nochmals intensiv mit den Möglichkeiten der Durchführung von Präsenzveranstaltungen im kommenden Wintersemester 2020/2021 befasst. Dabei wurden alle Formen der an der RWTH Aachen vorkommenden Veranstaltungen kritisch geprüft und eine Handreichung erarbeitet. Das Dokument umfasst dabei Hinweise zum Umgang mit Veranstaltungen in den Bereichen Lehre, Forschung und laufender Betrieb sowie hinsichtlich Angebote Dritter.

Präsenzlehre: Schwerpunkt bei Studienanfängerinnen und Studienanfängern

25. August 2020 | von

Das Rektorat hat bezüglich der Ermöglichung von Lehre in Präsenzform entschieden, im kommenden Wintersemester einen Schwerpunkt auf die Ermöglichung von Veranstaltungen für Erstsemester zu setzen. Ziel ist dabei, die Studienanfängerinnen und -anfänger auch unter den bestehenden ungewöhnlichen Rahmenbedingungen möglichst in üblicher Form an das Studium und das Studienumfeld heranzuführen.

Dem Rektorat ist bewusst, dass mit der Durchführung von Präsenzveranstaltungen aufgrund der zulässigen Teilnehmerzahl und den räumlichen Gegebenheiten an der RWTH eine hohe Belastung insbesondere für das durchführende Lehrpersonal zu erwarten ist. Es gilt hier weiterhin einen Kompromiss zwischen gesetzlichen Schutzvorgaben und der Forderung, Präsenzlehre (wieder) zu ermöglichen, zu finden. „Dies bedeutet sicherlich in einigen Bereichen einen extrem hohen Aufwand. Ähnlich der Prüfungsorganisation ist die gegenseitige Unterstützung auf Fakultätsebene hier unerlässlich“, erläutert Rektor Professor Ulrich Rüdiger.

Das Rektorat weist zudem darauf hin, dass wegen der weiterhin bestehenden Gefährdungssituation Beschäftigte aus einer Risikogruppe aktuell nicht in der Präsenzlehre einzusetzen sind. In Zweifelsfragen entscheidet über die Zugehörigkeit von Beschäftigten zu einer Risikogruppe die Hochschulärztliche Einrichtung.

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SARS-CoV-2-Viren im Abwasser

25. August 2020 | von

Seit Beginn der Pandemie arbeiten Forschergruppen an Methoden, den Nachweis von SARS-CoV-2-Viren im Abwasser für die Überwachung des COVID-19-Infektionsgrads der Bevölkerung zu verwenden. Die Idee: Da infizierte Personen SARS-CoV-2-Viren über die Fäkalien abgeben, könnten Abwasserproben Aufschluss über Infektionszahlen liefern und Behörden als Frühwarnsystem dienen, um lokal ansteigende Fallzahlen frühzeitig zu erkennen.

Ein Konsortium aus Frankfurter Virologen, Ökotoxikologen und Evolutionsforschern und Aachener Wasserforschern konnte jetzt erstmals für Deutschland zeigen, dass sich SARS-CoV-2 Genmaterial mit modernen molekularen Methoden in Kläranlagen nachweisen lässt. Analysen ergaben in allen neun während der ersten Pandemiewelle im April 2020 beprobten Kläranlagen 3 bis 20 Genkopien pro Milliliter Rohabwasser. Dies ist ein Konzentrationsniveau, wie es auch in Studien in den Niederlanden und den USA gemessen wurde.

Hier geht es zur kompletten Pressemitteilung.

Lernplätze in der Bib2 sind ab Montag wieder offen

20. August 2020 | von

Die Bib2 öffnet ab Montag, 24. August, wieder einen Teil ihrer Lernplätze. Zunächst stehen in der 4. Etage 76 Lernplätze zur Verfügung. Das gab die Universitätsbibliothek der RWTH nun bekannt. Die übrigen Etagen sollen sukzessive geöffnet werden. Wie in der Bib1 gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16.30 Uhr.

Gleichzeitig wird für die Lernplatzreservierung zum Buchungssystem des Hochschulsportzentrums gewechselt, welches die RWTH probeweise für alle Lernräume nutzt. Die UB betont, dass eine Buchung zwingend notwendig ist.

Über das neue Buchungssystem können auch Lernplätze in der Unibib gebucht werden. Die Lernplätze können ab dem 23.8. ausschließlich über die neue Lernplatzreservierung gebucht werden. Weitere Informationen:

https://www.ub.rwth-aachen.de/go/id/jkcpi?#aaaaaaaaaajkcrv

 

Aktuelle Regelungen zur Reiserückkehr

20. August 2020 | von

Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben und aus Fürsorge gegenüber allen Mitgliedern hat der Krisenstab der RWTH Aachen in Abstimmung mit der Hochschulleitung folgende Regelungen im Kontext von Reisen getroffen: Sobald eine Person COVID19-Symptome aufweist, gilt ein absolutes Betretungsverbot der RWTH.

Dienstreisen von Beschäftigten:

Dienstreisen von Beschäftigten in Risikogebiete werden aktuell nicht genehmigt. Kehren Dienstreisende aus einem zwischenzeitlich zu einem Risikogebiet eingestuften Land zurück und wird aus besonderen Gründen seitens des Gesundheitsamts keine Quarantäne ausgesprochen oder die Quarantäne verkürzt, so gilt dennoch für die erste Woche nach Rückkehr immer ein angeordnetes Home-Office.

Privatreisen von Beschäftigten:

Der Krisenstab appelliert dringend an die Eigenverantwortung aller Beschäftigten, nicht zwingend notwendige Privatreisen in Risikogebiete zu unterlassen. Wird dennoch eine solche Reise unternommen, sollten die jeweiligen Vorgesetzten hierüber vorab in Kenntnis gesetzt werden, damit vorab eine Regelung zur Arbeitsplanung getroffen werden kann. Unabhängig von der Entscheidung des Gesundheitsamts bezüglich einer Quarantäne gilt für die erste Woche nach Rückkehr immer ein angeordnetes Home-Office.

Umgang mit Gästen / Besuchern aus Risikogebieten:

Der Krisenstab empfiehlt nachdrücklich, physische Treffen zu unterlassen und auf Videokonferenzformate o.ä. auszuweichen. Reisen Gäste usw. dennoch aus Risikogebieten ein (z. B. weil ein längerer Aufenthalt als zwei Wochen in Europa vorgesehen ist), sind diese von der aufnehmenden Einrichtung auf die Meldeverpflichtung beim zuständigen Gesundheitsamt (i.d.R. der Städteregion Aachen) hinzuweisen. Unabhängig von der Entscheidung des Gesundheitsamtes bezüglich einer Quarantäne, dürfen diese Gäste ebenfalls erst frühestens eine Woche nach Einreise Räumlichkeiten der RWTH betreten.

Regelung für Studierende, die aus Risikogebieten einreisen:

Für Studierende, die sich nur für bis zu 72 Stunden zur Ablegung und Vorbereitung von ausbildungs- und studienbezogenen Prüfungen im Bundesgebiet aufhalten, gilt nach (§2 (3) 3 CoronaEinrVO) die Quarantäne- und Meldungspflicht beim Gesundheitsamt nicht. Studierende, die für länger als 72 Stunden eingereist sind, müssen sich unverzüglich beim Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt kann die Quarantäne aufgrund eines negativen Testergebnisses verkürzen. Sobald diese (verkürzte) Quarantänezeit abgelaufen ist, dürfen die Studierenden an Veranstaltungen und Prüfungen der RWTH teilnehmen. Aufnehmende Hochschuleinrichtungen werden gebeten, die Studierenden aktiv auf die Meldepflichten und Quarantäneregelungen hinzuweisen. Für einzelne Studierende aus Risikogebieten kann eine Beaufsichtigung der Klausur per Zoom angeboten werden. Nähere Informationen hierzu haben die Prüfungsausschüsse erhalten.

Der Krisenstab weist auf die Chancen eines verantwortungsvollen Umgangs mit den aktuellen Regeln hin. Auch im Umfeld der RWTH sind bereits COVID-Erkrankungen aufgetreten. In den meisten Fällen konnte eine großflächige Quarantäne von Kontaktpersonen vermieden werden, da die erkrankten Personen zuvor verantwortungsvoll mit den Regeln zur Kontaktvermeidung und Hygiene umgegangen sind.

Podcast „Corona und das Studi-Life“

14. August 2020 | von

In der zwölften Episode des Podcasts „Corona und das Studi-Life“ des Studentischen Gesundheitsmanagements spricht RWTH-Studentin Cornelia mit Prof. Lothar Rink von der Uniklinik RWTH Aachen. Der Direktor des Instituts für Immunologie gibt einen Einblick in das Abwehrsystem des menschlichen Körpers und erklärt das Immunsystem. Darüber hinaus geht er der Frage nach, ob glückliche Menschen länger leben.

Hier geht es zum Podcast.

Neue Lernplätze im SemiTemp

14. August 2020 | von

Ab Montag, 17. August, stehen im RWTH-Lernraumgebäude SemiTemp, Schinkelstraße 15, 52062 Aachen, von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr wieder 98 Lernplätze zur Verfügung. Die Lernplätze können ausschließlich über die Lernplatzreservierung gebucht werden. Eine Buchung ist zwingend notwendig.

Hier geht es zur Webseite der Lernraumbuchung.

Neue Folge im Podcast: die Antworten der Forschung

13. August 2020 | von

In der achten Episode des RWTH-Podcasts „Corona – unsere Antworten auf die Pandemie“ spricht Professor Thomas Gries, Direktor des Instituts für Textiltechnik der RWTH, über die Folgen für die Forschung und die Auftragslage von Forschungsinstituten – insbesondere im Bereich der Textiltechnik. Dr. Jacqueline Lemm vom RWTH-Lehrstuhl für Technik- und Organisationssoziologie, kurz STO, hat das Interview über Video-Chat geführt.

Im Podcast „Corona – unsere Antworten auf die Pandemie“ kommen Verantwortliche für die Digitalisierung der Lehre, Virologen und Mediziner der Uniklinik RWTH Aachen, des RWTH-Rektorats, des Allgemeinen Studierendenausschusses, Politikwissenschaftler sowie Experten für Ethik, Wirtschaft (inklusive der Innovationsforschung), Informatik und Maschinenbau zu Wort.

Hier geht es zur aktuellen Folge.

Neue Regeln bei Rückkehr aus Risikogebieten für Prüfungen

12. August 2020 | von

Das Land NRW hat neue Regelungen zur Einreise aus Risikogebieten bekannt gegeben. Auch für Studierende, die aus einem Risikogebiet einreisen, gelten nun die allgemein bekannten Regeln zur zweiwöchigen Quarantäne mit Möglichkeit einer Frei-Testung. Einzig für Studierende, die für maximal 72 Stunden aus einem Risikogebiet einreisen, um eine Prüfung abzulegen, und danach wieder ausreisen, bestehen hier Ausnahmen.

Bei Fragen rund um dieses Thema sollen die Studierenden Kontakt mit ihrem zuständigen Gesundheitsamt aufnehmen. Für Studierende, die in der Städteregion Aachen wohnen, ist dies das Gesundheitsamt Aachen (infektionsschutz@staedteregion-aachen.de).

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