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Corona-News

Hochschulmensen bleiben auch nach dem 11. Mai vorerst geschlossen

08. Mai 2020 | von

Gastronomische Betriebe dürfen ab dem 11. Mai nach Mitteilung der Landesregierung unter bestimmten Sicherheitsauflagen wieder öffnen. Diese Regelung betrifft jedoch erst einmal nicht den Betrieb von Hochschulmensen, teilt das Studierendenwerk nun mit , da sie sich in den Abläufen stark von normalen Speiselokalen unterscheiden. Es gebe demnach vom Land NRW noch keine Verordnung, die eine Öffnung vorsieht. Das bedeutet, dass alle Mensen des Studierendenwerks zunächst weiterhin geschlossen sind, bis verbindliche, verordnungsgemäße Regelungen für eine Öffnung zur Verfügung stehen, die sich in allen Einrichtungen umsetzen lassen.

Zudem teilt das Studierendenwerk mit, dass die neuen Lockerungsmaßnahmen im Umgang mit dem Coronavirus mit weiteren Auflagen verbunden sind. Um Infektionsketten nachvollziehen zu können, sind beispielsweise alle Betriebe mit Kundenkontakt innerhalb ihrer Gebäude dazu verpflichtet, die Kontaktdaten Externer festzuhalten. Somit müssen auch Studierende und alle anderen Besucherinnen und Besucher des Studierendenwerks Daten für eine eventuelle Kontaktaufnahme hinterlassen. Für den Besuch der Einrichtungen des Studierendenwerks ist ab sofort Folgendes zu beachten: Der Zutritt ist nur noch mit einem Nasen-Mund-Schutz gestattet. Im Foyer am Pontwall, das zurzeit täglich zwischen 12 und 13 Uhr öffnet, ist immer nur eine Person zwecks Besuch zulässig. Dies gilt laut Studierendenwerk auch für Studierende, die nur ihre Karte am Automaten aufladen möchten. Besucherinnen und Besucher, die ihre Kartenangelegenheiten persönlich am Infopoint klären möchten oder sich länger im Hause aufhalten, werden gebeten, den Abstand von 1,5 Meter einzuhalten und sich namentlich in eine Liste einzutragen.

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