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Corona-News

Testungen auf SARS-CoV-2 für Einreisende bzw. Reiserückkehrer/-innen aus Risikogebieten

28. Juli 2020 | von

Nach der geltenden Coronaeinreiseverordnung NRW (CoronaEinrVO) müssen sich Einreisende oder aus einem Risikogebiet nach NRW rückreisende Personen (bis auf wenige geregelte Ausnahmen wie Studierende, die zur Ablegung oder Vorbereitung von ausbildungs- und studienbezogenen Prüfungen einreisen) unverzüglich in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben und mit dem örtlichen Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen. Nur die Vorlage eines negativen Testergebnisses ermöglicht eine Befreiung von der Quarantänepflicht.

Auf Veranlassung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) wurden an den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund und Münster/Osnabrück Testzentren zur Testung auf SARS-CoV-2 eingerichtet.

Einreisende aus Staaten, welche das RKI am Tag der Ankunft als Risikogebieten einstuft, können diese Testmöglichkeit kostenfrei nutzen. Die Testung kann auch in sonstigen Testzentren oder Vertragsarztpraxen – für Einreisende auf dem Landweg gilt dies ausschließlich – kostenfrei erfolgen, die dem entsprechenden Rahmenvertrag zwischen MAGS, Kassenärztlicher Vereinigungen und Städte- sowie Landkreistag beigetreten sind. Diese Veranlassung gilt bis zum 16. August 2020.

Das Robert Koch-Institut (RKI) nimmt in Zusammenarbeit mit weiteren Behörden regelmäßige Risikoabschätzungen vor, um die Staaten zu identifizieren, in denen ein besonders hohes Risiko besteht, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Eine fortlaufend aktualisierte Aufstellung wird hier veröffentlicht.

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