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Corona-News

Weitere Maßnahmen im Zuge des Lockdowns: Online-Angebote und Home-Office

08. Januar 2021 | von

Krisenstab und Rektorat der RWTH haben auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern zur Verlängerung des Lockdowns folgende Maßnahmen beschlossen:

Studium und Lehre:

  • Das Online-Lehr- und -Prüfungsangebot wird weiterhin – wie geplant – durchgeführt.
  • Einsichtnahmen und mündliche Prüfungen sind bis einschließlich Januar weiterhin nur online möglich.
  • Aktuell wird davon ausgegangen, dass bestimmte Praktika und schriftliche Prüfungen in Präsenz, die nicht verschoben werden können, unter den bereits genehmigten Rahmenbedingungen in der Zeit vom 11. bis 31. Januar 2021 möglich sein werden. Auch wenn die endgültigen Regelungen der Landesregierung noch nicht vorliegen, werden die Studierenden sowie die Betreuenden gebeten, sich weiterhin auf die geplanten Termine vorzubereiten. Sobald hier neue Informationen vorliegen, wird der Krisenstab kurzfristig (auch am Wochenende) ein Update geben. Die Studierenden werden gebeten, zusätzlich auf kurzfristige Änderungsmitteilungen durch die Lehrstühle zu achten.
  • Bei experimentellen Abschlussarbeiten, die eine Präsenz erfordern, sind die Möglichkeiten mit den Betreuenden zu besprechen

Dienstbetrieb:

  • Die bekannte Home-Office-Verpflichtung für alle Tätigkeiten, die – auch unter Inkaufnahme von Qualitätsverlusten – im Home-Office möglich sind, wird bis einschließlich 31. Januar 2021 verlängert.
  • Ausnahmen dürfen nur bei Vorliegen triftiger Gründe, insbes. Tätigkeiten zur Sicherstellung der Infrastruktur der RWTH bzw. von Versuchen in den Hochschuleinrichtungen gewährt werden. Die Entscheidung obliegt dabei den jeweiligen Führungskräften, die für eine objektive und enge Auslegung dieser Regelung verantwortlich sind.
  • Ein triftiger Grund liegt auch dann vor, wenn Beschäftigte, deren Arbeitsplatz grundsätzlich Home-Office-fähig ist, dennoch an der RWTH in einem Einzelbüro arbeiten, weil der Arbeitsplatz im Home-Office wegen Home-Schooling oder Kinderbetreuung nicht genutzt werden kann bzw. nicht zumutbar ist. Hierbei darf es sich jedoch nur um begründete Einzelfälle handeln, da sonst der Infektionsschutz an der RWTH sowie auf dem Weg von und zur Arbeit wiederum gefährdet wird.
  • Sofern sich bei Beschäftigten Fragen zur Arbeitszeitgestaltung im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern ergeben, stehen die Personalabteilungen hier weiterhin für Beratungen zur Verfügung. Der Familienservice des Gleichstellungsbüros informiert und berät ebenfalls zu allen Fragen zu Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Aktuelle Informationen (unter anderem zu den sogenannten zusätzlichen Kinderkrankentagen sowie Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Sonderurlaub) für hochschulangehörige Eltern sind hier zu finden.

Regelungen für Rückkehrende aus Risikogebieten:

  • Rückkehrende aus Risikogebieten können sich nunmehr wahlweise freitesten lassen oder in Quarantäne begeben. Sofern die Quarantäne gewählt wird, besteht für Beschäftigte, die keinen Home-Officefähigen Arbeitsplatz besetzen, nur dann Anspruch auf eine Ausgleichzahlung nach Infektionsschutzgesetz, sofern die Reise auf einen triftigen Grund zurückzuführen ist. Kein triftiger Grund ist beispielsweise eine Urlaubsreise. Die Personalabteilungen beraten hier zu etwaigen Fragen.

Krisenstab und Rektorat der RWTH haben die o.g. Maßnahmen auf Basis folgender Leitlinie getroffen: Mit allen Maßnahmen soll die stärkere Verminderung des Infektionsrisikos (beispielsweise durch Reduktion der Mobilität zum und vom Arbeitsplatz) erreicht werden. Gleichzeitig soll der Studienfortschritt aller Studierenden bestmöglich unterstützt werden.

Sobald neue Informationen vorliegen wird der Krisenstab wieder zeitnah informieren.

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