Die Hochschulleitung und der Krisenstab weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass bei der Feststellung einer Covid-19-Erkrankung (keine Verdachtsfälle), unverzüglich Kontakt zur Hochschulärztlichen Einrichtung aufgenommen werden muss. Diese ist unter der Rufnummer 0241 8094444 erreichbar. Beschäftigte der RWTH müssen zudem immer auch ihren Vorgesetzten informieren. Ein Betretungsverbot der RWTH gilt sowohl bei festgestellter akuter Covid-19-Erkrankung als auch bereits bei Covid-19-Symptomen.
Es wird weiterhin empfohlen, die Corona-Warn-App zu verwenden. Diese App unterscheidet zwischen roten und grünen Warnhinweisen. Zeigt das Handy einen roten Warnhinweis, also ein erhöhtes Infektionsrisiko an, heißt das zunächst einmal, dass eine Infizierung möglich ist und nicht, dass eine Ansteckung definitiv vorliegt. Weitere Informationen zum vorgehen finden sich in unseren FAQs: https://www.rwth-aachen.de/awca/f.asp?id=ghyqc&contextedit=