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Corona-News

Pendlerbescheinigungen für Beschäftigte, die in Belgien wohnen

18. März 2020 | von

Die Belgische Regierung hat die Verhaltensregeln für die Bevölkerung in unserem Nachbarland stark verschärft. Auch wenn es keine Ausgangssperre im eigentlichen Sinne gibt und die Grenze geöffnet bleiben soll, kann es notwendig sein, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RWTH, die in Belgien wohnen, eine sogenannte Pendlerbescheinigung von ihrem Arbeitgeber, also der Hochschule, benötigen. Die Beschäftigten können diese bei ihrer zuständigen Personalsachbearbeiterin beziehungsweise bei dem Personalsachbearbeiter per Mail anfordern. Die Bescheinigung wird dann umgehend per Scan zugesandt.

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