Archiv für September 2022
Zusätzlicher Betrieb von eigenen elektrischen Heizgeräten ist untersagt
Die Bundesregierung hat mit einer Verordnung besondere Regelungen für die Beheizung von öffentlichen Gebäuden und den darin befindlichen Arbeitsplätzen festgelegt. Aus gegebenem Anlass weist die RWTH nun darauf hin, dass der zusätzliche Betrieb von eigenen elektrischen Heizgeräten – unabhängig, ob privat oder dienstlich finanziert – grundsätzlich untersagt ist. Ausnahmen sind nur zulässig, sofern diese vorab mit dem Dezernat 10.0 – Facility Management abgestimmt und damit Teil eines genehmigten Warmluftkonzeptes sind.
Es ist zu beachten, dass solche Geräte eine relativ hohe Anschlussleistung besitzen. Es besteht die Gefahr einer Überlastung des (RWTH–)Stromnetzes. Bei unsachgemäßem Gebrauch, insbesondere bei Heizlüftern, besteht zudem eine latente Brandgefahr durch Überhitzung der Geräte.
Tipps zum Thema Beleuchtung
Die RWTH setzt mit Blick auf die Energiekrise im anstehenden Winter auf Unterstützung. Dazu werden regelmäßig Tipps gegeben, wie alle RWTH-Mitglieder einen Beitrag leisten können. Etwa beim Thema Beleuchtung:
Auswirkungen der Bundesenergiesparverordnung auf den Hochschulbetrieb
Als eine Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine befindet sich Deutschland in einer angespannten Gasversorgungslage. Diese Herausforderung kann in den kommenden Monaten nur gemeinschaftlich gemeistert werden.
Die Bundesregierung hat u.a. zur Umsetzung der Energiesparvorgaben der Europäischen Union ein Paket von Maßnahmen beschlossen, die kurzfristig den Energieverbrauch in Deutschland spürbar senken sollen. Der öffentlichen Hand, und damit auch der RWTH, wird hierbei eine sogenannte Vorbildfunktion zugewiesen.
Die Bundesenergiesparverordnung sieht für den Hochschulbetrieb folgende, verbindliche Regelungen vor: