Auch die niederländische Regierung beabsichtigt wie zuvor schon Belgien, die Bewegungsfreiheit für die Bevölkerung einzuschränken. Es wird mit einer entsprechenden Regelung am Wochenende gerechnet, die dann kurzfristig in Kraft treten dürfte.
Diese Regelung kann es möglich machen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RWTH, die in den Niederlanden wohnen, eine sogenannte Pendlerbescheinigung von ihrem Arbeitgeber, also der RWTH, benötigen. Die Beschäftigten können diese bei ihrer zuständigen Personalsachbearbeiterin beziehungsweise bei dem Personalsachbearbeiter per Mail anfordern. Die Bescheinigung wird dann umgehend per Scan zugesandt.