Archiv für März 2020
Mögliche persönliche Folgen durch den Ausfall der Klausuren und Praktika
Sollten für Studierende aus der Entscheidung, Klausuren und Praktika abzusagen, Härtefälle entstehen, sollen diese sich bitte an den jeweils zuständigen Prüfungsausschuss. Erläuterungen zur Definition von Härtefällen folgen im Laufe der nächsten Woche.
Insbesondere zur Sondersituation in den Studiengängen Medizin und Lehramt werden so schnell wie möglich Lösungen veröffentlicht. Hierzu ist die Hochschule bereits im Dialog mit den zuständigen Ministerien.
Mündliche Prüfungen können in gegenseitigem schriftlichen Einvernehmen zwischen Prüfenden und Geprüften stattfinden. Es wird empfohlen, diese möglichst in digitaler Form (zum Beispiel mittels Skype) ablaufen zu lassen.
In Rücksprache mit der Verfassten Studierendenschaft mussten die Maßnahmen ergriffen werden, um eine weitere Verbreitung des Virus möglichst zu vermeiden. Unter asta.ac/corona informiert der Allgemeine Studierendenausschuss AStA über die Auswirkungen auf Prüfungen, Lehrveranstaltungen und Weiteres.
Auch keine sonstigen Veranstaltungen mehr an der RWTH
Es dürfen bis auf Weiteres keine Veranstaltungen mehr durchgeführt werden, in denen physische Kontakte zwischen Personen stattfinden. Darunter zählt jede Form von Kongress, Unterhaltungsveranstaltung, Kolloquium und jedes andere Format, meinen denen Menschen zusammenkommen. Jedoch ist es ausdrücklich erwünscht, dass Veranstaltungen in Form von digitalen Formaten durchgeführt werden.
Die RWTH bezieht Stellung zu den Schließungen von Schulen und Kitas
Die RWTH unterstützt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung. Es sollen in jedem Einzelfall individuelle Lösungen gefunden werden, die für alle Beteiligten akzeptabel sind. Natürlich ist die jetzt bekanntgegebene Schließung bis zum 3. April 2020 eine besondere Herausforderung dabei. Mit den verschiedenen Möglichkeiten wie Homeoffice (gegebenenfalls auch nur teilweise), Freistellung mit und ohne Bezahlung, Verteilung der Kinderbetreuung auf beide Elternteile, Abbau von Überstunden, Nacharbeit und Urlaub gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, um die individuelle Situation angemessen berücksichtigen zu können. Für Mitarbeiterinnen, die in einer besonderen Situation sind, zum Beispiel als Alleinerziehende mit kleinen Kindern, wird das berücksichtigt.
Auswirkungen der Schulschließungen auf Beschäftigte
Es wurde nicht nur der Start des Sommersemesters verschoben, es wurden seitens der Landesregierung NRW auch alle Schulen und Kindertagesstätten bis nach den Osterferien geschlossen. Sollte es eine Beeinträchtigung etwa durch geschlossene Kindertagesstätten, Schulen und anderen Einrichtungen im Umfeld geben, dann können in Rücksprache mit den verantwortlichen Vorgesetzten kurzfristig individuelle Lösungen gefunden werden. Auch hier beraten die Personalabteilungen. Weitere Infos finden Sie auf den Intranetseiten des Personaldezernats.
Weitere Infos zum Thema auch in unseren FAQs.
Semesterbeginn verschoben, Klausuren und Praktika fallen ab sofort aus
Das Rektorat der RWTH Aachen sieht nach intensiver Beratung und nach Rücksprache mit den zuständigen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Krisenstab von Stadt und Städteregion Aachen keine andere Möglichkeit, als alle anstehenden Klausuren und Praktika sowie alle sonstigen Veranstaltungen ab sofort bis einschließlich 19. April 2020 abzusagen. Bereits am Freitag hatte der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen den Beginn der Präsenzvorlesungen im Sommersemester auf den 20. April 2020 verschoben. Bei einzelnen Veranstaltungen, bei denen ein digitales Angebot realisiert werden kann, ist bereits ein vorgezogener Beginn zum 06. April möglich.
Fragen und Antworten zum Thema
Fragen zum Umgang mit einer möglichen Erkrankung beziehungsweise einem Infektionsfall im Umfeld, zu den Auswirkungen auf Reisetätigkeit und die ganz alltägliche Arbeit, auf Studium sowie Sport und Veranstaltungen finden Sie in unserem FAQ.
Die RWTH hat für dringende Fragen zu Arbeitsplatz, Studium und Lehre eine Hotline eingerichtet. Sie ist montags bis freitags von 8.30 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer +49 241 80 90810 erreichbar oder per E-Mail an hotline@zhv.rwth-aachen.de. Bitte beachten Sie, dass unter dieser Nummer keine medizinische Beratung stattfinden kann. Hierfür wird empfohlen die hausärztlichen Bereitschaftsdienste über die Hotline 116117 und das für Sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen wurde für allgemeine Informationen (ebenfalls nicht für die persönliche medizinische Beratung) rund um das Thema neben der 115 eine zusätzliche Corona-Info-Hotline über +49 241 510051 (auch am Wochenende von 7 bis 21 Uhr) eingerichtet. Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus eine Hotline zum Coronavirus unter der Nummer +49 211 9119 1001 geschaltet. Es wird von den Behörden ausdrücklich gebeten, nicht unnötig die Notrufnummern 110 und 112 zu belegen.
Downloads zur Hygiene
Die RWTH hat eine Übersicht mit Hygieneempfehlungen und eine Waschanleitung zum Download bereit gestellt.
Wichtige Links zum Thema
Das Robert Koch-Institut, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die World Health Organisation (WHO) aktualisieren fortwährend ihre Informationen. Wichtige Links finden sie hier.
Achten Sie auf Ihre Gesundheit
Alle Hochschulangehörige werden um eine intensive Selbstbeobachtung hinsichtlich auftretender Erkältungssymptome gebeten. Bei auftretenden Symptomen sollte unmittelbar telefonisch Kontakt zu einer Arztpraxis aufgenommen und auch unter Berücksichtigung der allgemeinen Gefährdungssituation geklärt werden, ob eine Arbeitsfähigkeit gegeben ist. Auch die Hochschulärztliche Einrichtung steht für E-Mail-Anfragen unter sekretariat@hsa.rwth-aachen.de zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, dass gedolmetscht wird. Besuche der Einrichtung bitte unbedingt telefonisch anmelden. Sofern nicht kurzfristig geklärt werden kann, ob eine Infektion vorliegt, sollte man sich zunächst krank melden und nicht zur Arbeit kommen oder als Studierender keine Lehrveranstaltung beziehungsweise Hochschulräumlichkeiten besuchen. Bitte beachten Sie insbesondere die entsprechenden Auflagen im Falle einer verordneten häuslichen Quarantäne.