Für das Wintersemester 2020/21 ist das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren über die Stiftung für Hochschulzulassung gesichert. Das gab die Hochschulrektorenkonferenz in einer Mitteilung bekannt. Festgelegt wurden demnach folgende Termine:
Am 1. Juli 2020 öffnen die Bewerbungsportale bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Die Bewerbungsfrist für Neuabiturientinnen und Neuabiturienten für das Zentrale Verfahren endet für das Wintersemester 2020/2021
am 20. August 2020. Diese Frist gilt auch für weitere Studiengänge, für die die Vergabe von Studienplätzen über die Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert wird.
Dies eröffne trotz coronabedingt verschobenen Abschlussprüfungen allen Abiturienten und Abiturientinnen des aktuellen Jahrgangs die Möglichkeit, sich für das Wintersemester zu bewerben. Als Vorlesungsbeginn für Studienanfängerinnen und Studienanfänger in diesen Studiengängen werde der 2. November 2020 angestrebt, heißt es weiter.
Mit Hochdruck würden Länder, Hochschulen und die Stiftung für Hochschulzulassung daran, auch letzte Detailfragen zu klären. Ab dem 2. Juni 2020 können sich auch Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung bereits in den vergangenen Jahren erworben haben („Altabiturientinnen und Altabiturienten“), auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung über die geänderten Fristen im Zentralen Vergabeverfahren informieren.
Die Bewerbungsfrist für die zulassungsfreien Masterstudiengänge der RWTH endet wie gewohnt am 15. Juli 2020. Hierauf wurden die Bachelorstudierenden ab dem dritten Fachsemester mit Email vom 14. Mai 2020 bereits entsprechend hingewiesen. Alle Informationen dazu unter: https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Studium/Vor-dem-Studium/Bewerbung-um-einen-Studienplatz/~dedx/Master-Bewerbung/