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Corona-News

Gesundheitsamt gibt Hinweise für den Sommerurlaub

26. Juni 2020 | von

Das Gesundheitsamt der Städteregion gibt wichtige Informationen rund um den anstehenden Sommerurlaub – insbesondere für Reisende, die sich jetzt in so genannte „Risikogebiete“ begeben. Bei der Rückkehr ist Stand heute (Freitag, 26. Juni) laut der aktuellen Corona-Einreiseverordnung NRW eine häusliche Quarantäne erforderlich. Es gibt die Möglichkeit einer Freitestung auf eigene Kosten.

Seit dem 22. Juni gilt eine neue Corona-Einreiseverordnung in NRW. Sie ist aktuell bis 1. Juli befristet. Dennoch sollten Reisende, die sich jetzt in Risikogebiete begeben, einplanen, dass auch am Tage ihrer Rückkehr noch gleiche oder ähnliche Regeln gelten, teilt das Gesundheitsamt mit. Zu der umfangreichen Verordnung des Landes NRW zu allen Fragen der Reiserückkehr hat das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen jetzt unter: https://www.staedteregion-aachen.de/reiserueckkehr und unter www.aachen.de/corona Rubrik „Hilfreiche Informationen“ eine FAQ-Liste veröffentlicht, die wichtige Informationen rund um die Rückkehr aus dem Urlaub und die Einreise nach NRW gibt.

Die aktuelle Einreiseverordnung NRW besagt, dass sich Einreisende und Rückreisende aus Risikogebieten in häusliche Quarantäne begeben und das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren müssen. Wer sich nicht umgehend beim Gesundheitsamt meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Es gibt jetzt die Möglichkeit einer Freitestung. Können die Reisenden ein aktuelles, negatives Testergebnis auf SARS-CoV2 aus einem anerkannten Labor vorweisen, kann laut Gesundheitsbehörde, wenn keine Symptome vorliegen, auf die Quarantäne verzichtet werden. Der Abstrich darf maximal 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland abgenommen worden sein. Aber auch nach der Einreise kann noch eine Testung vorgenommen werden, um die Quarantäne abzukürzen. Die Kosten dafür muss der Betroffene in jedem Fall selbst tragen. Diese Freitestungen können entweder direkt als Selbstzahlerleistung bei dem jeweiligen Hausarzt, oder (ebenfalls kostenpflichtig, rund 90 Euro) beim Gesundheitsamt der StädteRegion nach Terminvereinbarung durchgeführt werden. Das Gesundheitsamt ist unter der Tel: 0241-51985300 oder per Mail (infektionsschutz@staedteregion-aachen.de) erreichbar.

Welche Länder als Risikogebiete ausgewiesen und welche Test-Labore anerkannt sind, kann auf den Internetseiten des RKI eingesehen werden (https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete). Diese Liste wird laufend aktualisiert. Es gilt die jeweils gültige Liste am Tag der Einreise nach Deutschland.

Zunächst ist jeder Rückkehrer aus einem zum Tage der Rückkehr als Risikogebiet eingestuftem Land verpflichtet, sich umgehend nach der Einreise beim Gesundheitsamt zu melden. Es wird um Verständnis gebeten, dass es aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens zu Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme und Antwort kommen kann. Die Quarantäne-Maßnahmen sowie Kontaktbeschränkungen sind unbedingt einzuhalten, um eine mögliche, auch unbemerkte Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden.

https://www.staedteregion-aachen.de/reiserueckkehr

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