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Corona-News

Freiversuchsregelung gilt auch im Wintersemester

07. Dezember 2020 | von
Das Rektorat der RWTH hat beschlossen, dass die vollständige Freiversuchsregelung auch für das Wintersemester 20/21 gilt. Diese Regelung besagt, dass Studierende bei Nicht-Bestehen einer Prüfung keinen Fehlversuch erhalten, wenn sie die Prüfung angetreten haben und kein Täuschungsversuch vorliegt. Verglichen mit dem Sommersemester ist die einzige Änderung im Wintersemester, dass die Abmeldung von Klausuren nun nicht mehr unmittelbar vor einer Prüfung möglich sein wird, sondern bis 24 Stunden vorher erfolgen muss.

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