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Corona-News

Archiv für Dezember 2020

Aktualisierte Regelungen des Landes zur Reiserückkehr – Niederlande stuft Deutschland als Risikogebiet ein

28. Dezember 2020 | von

Das Land hat die Coronaeinreiseverordnung aktualisiert. Kehren Reisende aus einem Risikogebiet zurück, gelten weiterhin die Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums hinsichtlich der Meldepflicht. Daneben sind Reisende verpflichtet, sich spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der Rückkehr einem Coronatest zu unterziehen.

Die besonderen Regelungen für Reisende aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie der Republik Südafrika zur Testpflicht und zur Quarantäne bleiben bestehen.

Es bestehen Ausnahmeregelungen für Grenzpendler, die nicht der Testpflicht unterliegen. Im Zweifel sollte das zuständige Gesundheitsamt kontaktiert werden.

Für Personen, die einer Testpflicht unterliegen, gilt bis zur Bekanntgabe des Testergebnisses ein Betretungsverbot für die RWTH.

Die Niederlande haben Deutschland unterdessen als Risikogebiet eingestuft. Reisende, die aus Deutschland in die Niederlande einreisen, müssen sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Auch hier bestehen Ausnahmen für Grenzpendler, die beispielsweise an der RWTH studieren bzw. arbeiten.

Studierende, die eine Bescheinigung benötigen, wenden sich bitte an das Studierendensekretariat. Beschäftigte wenden sich bitte an die zuständige Personalabteilung.

Weitere Infos unter:

 

Schließung und Betretungsverbot der Sportanlagen

16. Dezember 2020 | von

Als Konsequenz aus der neuen Coronaschutzverordnung bleiben vom 16. Dezember 2020 bis voraussichtlich 10. Januar 2021 alle Sportanlagen des Hochschulsportzentrums geschlossen. „Wir bedauern, dass wir diese Einschränkungen vornehmen müssen, aber die Maßnahmen unterstützen die Aktivitäten die Inzidenzzahlen drastisch zu senken. Trotz aller Restriktionen können alle weiter mit unseren digitalen Angeboten in Bewegung bleiben!“, erklärt Peter Lynen, Leiter des HSZ.

Von der Sperrung sind ausnahmslos alle Anlagen des Hochschulsportzentrums betroffen. Gleichzeitig gilt für den angegebenen Zeitraum ein Betretungsverbot. Der Zeitpunkt der Wiedereröffnung der Sportanlagen und die Wiederaufnahme des Sportbetriebs wird von der zukünftigen Entwicklung abhängen und kurzfristig auf der HSZ Website kommuniziert.

Das HSZ bietet für alle Digital Workouts on demand und live an.  Ab 18. Dezember pausiert das Angebot „Digital Workouts Live“ des HSZ über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel.  Am 6. Januar 2021 gehen die „Digital Workouts Live“ dann  in die nächste Runde. Ab dem 5. Januar ist die Buchung für das vielfältige Angebot möglich. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer können dann wieder mit dem „Early Bird“ sportlich in den Tag starten, mittags eine bewegte Pause machen oder abends an unterschiedlichsten, individuellen Kursangeboten teilnehmen. Alle Angebote bleiben entgeltfrei und werden live via Zoom übertragen.

Das HSZ weist darauf hin, dass der Servicepoint aktuell nur telefonisch, per E-Mail oder nach Absprache zu erreichen ist. Alle ergriffenen Maßnahmen der Schließung orientieren sich an den Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums, den Maßgaben des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Krisenstäbe der Städteregion Aachen und der RWTH Aachen.

Studierendenwerk schließt ab Mittwoch die Mensen

15. Dezember 2020 | von

Der Krisenstabs des Studierendenwerks hat entschieden, dass ab dem morgigen Mittwoch, 16. Dezember, alle Mensen, Cafeterien und Kaffeebars bis auf Weiteres geschlossen werden. Dies gilt auch für den Verwaltungsbereich am Pontwall, der ausschließlich telefonisch und per E-Mail erreichbar sein wird.

Der Infopoint des Studierendenwerks, Pontwall 3, wird bis einschließlich 22. Dezember täglich zwischen 11 und 12 Uhr für die Studierenden geöffnet sein. Es wird jedoch darum gebeten, diesen nur in dringenden Fällen aufzusuchen.

Wie der Betrieb im neuen Jahr fortgesetzt wird, entscheidet der Krisenstab im Januar unter Berücksichtigung der aktuellen Lage.

Weitere Angebote zur Dienst- und Urlaubsgestaltung während des Lockdowns (16.12.2020 bis 8.1.2021)

14. Dezember 2020 | von

Um die Mobilität zum und vom Arbeitsplatz möglichst zu reduzieren, wurden folgende Angebote geschaffen bzw. Regelungen getroffen: Weiterlesen »

Aktualisierte Regelungen zur Reiserückkehr

07. Dezember 2020 | von

Aufgrund der aktualisierten gesetzlichen Vorgaben und aus Fürsorge gegenüber allen Mitgliedern der Hochschule hat die Hochschulleitung in Abstimmung mit dem Krisenstab der RWTH folgende Regelungen im Kontext von Reisen fortgeschrieben. Grundsätzlich gilt weiterhin: Sobald eine Person COVID-19-Symptome aufweist, gilt nach wie vor ein absolutes Betretungsverbot der RWTH. Darüber hinaus gibt es für die Reisen in Risikogebiete folgende aktuelle Regelungen: Weiterlesen »

Quarantäneverordnung des Landes NRW

07. Dezember 2020 | von

Das Land NRW hat eine Quarantäneverordnung veröffentlicht, die unter anderem die Arbeit der Gesundheitsbehörden vor Ort entlasten soll. Die Städteregion teilt hierzu mit: Weiterlesen »

Freiversuchsregelung gilt auch im Wintersemester

07. Dezember 2020 | von
Das Rektorat der RWTH hat beschlossen, dass die vollständige Freiversuchsregelung auch für das Wintersemester 20/21 gilt. Diese Regelung besagt, dass Studierende bei Nicht-Bestehen einer Prüfung keinen Fehlversuch erhalten, wenn sie die Prüfung angetreten haben und kein Täuschungsversuch vorliegt. Verglichen mit dem Sommersemester ist die einzige Änderung im Wintersemester, dass die Abmeldung von Klausuren nun nicht mehr unmittelbar vor einer Prüfung möglich sein wird, sondern bis 24 Stunden vorher erfolgen muss.