Gemäß der am Wochenende veröffentlichten CoronaSchutzverordnung von NRW werden die aktuellen Regeln zunächst bis zum 21. Februar und dann vermutlich bis zum 7. März in mehr oder weniger unveränderter Form fortgeschrieben. Gleichzeitig muss allen Studierenden gemäß Prüfungsordnung eine rechtskonforme Prüfungsmöglichkeit angeboten. Deshalb haben sich Hochschulleitung und Krisenstab der RWTH Aachen mit den Prüfungsausschussvorsitzenden auf die folgenden Regelungen verständigt:
Es dürfen bis zum 7. März keine Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz stattfinden. Das betrifft sowohl mündliche als auch schriftliche Prüfungen. Ausnahmen gelten für die Medizin und bereits genehmigte Laborpraktika. Weitere Ausnahmen kann es nur in durch die Abt. 1.1 genehmigten Sonderfällen geben (siehe Punkt 2.).
Für die bis zu diesem Zeitpunkt stattfindenden Prüfungen gibt es folgende Möglichkeiten.
- Klausuren können durch alternative Prüfungsformate ersetzt werden. Generell genehmigte Ersatzformate sind: mündliche Prüfungen via Zoom von Zuhause aus oder Fernprüfungen, bei denen die Studierenden nicht beobachtet werden. Andere Ersatzformate, wie zum Beispiel die Anerkennung unbenoteter Modulbausteine in Form von Hausübungen oder Bonuspunkten als Ersatz für die Prüfung, müssen mit dem Prüfungsausschuss abgesprochen werden.
- Klausuren können nach dem aktuell gültigen Generalbeschluss der Prüfungsausschussvorsitzenden durch Fernprüfungen von Zuhause mit Beobachtung via Zoom ersetzt werden. Dies ist aufgrund der Persönlichkeitsrechte der Studierenden nur mit deren expliziter Zustimmung möglich. Zu beachten sind dabei die Handreichungen des CLS https://video.cls.rwth-aachen.de/gebrauchsanweisungen/. Sind Studierende mit der Teilnahme an einer beobachteten Fernprüfung nicht einverstanden, muss für diese Gruppe nach den rechtlichen Vorgaben eine der folgenden Möglichkeiten angeboten werden:
- Es kann ein alternatives Prüfungsformat, wie z. B. eine mündliche Prüfung, gewählt werden.
- Die Studierenden können auf den zweiten Prüfungstermin verwiesen werden, wenn dieser noch in dieser Prüfungsperiode bis Ende April liegt. Zurzeit können aber noch keine verlässlichen Aussagen bezüglich der Planungssicherheit dieser Präsenztermine getroffen werden.
- Wenn es sich um den einzigen Prüfungstermin in dieser Prüfungsperiode handelt, kann ein (formloser kurzer) Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung bei der Abteilung 1.1 pruefungsrecht@zhv.rwth-aachen.de gestellt werden, sodass diese voraussichtlich sehr kleine Gruppe von Studierenden die gleiche Klausur zeitgleich in einem Hörsaal der RWTH schreiben kann. Ein Antrag per Mail ist aufgrund unserer Dokumentationspflichten erforderlich. Damit ist kein weiterer Prüfungstermin notwendig.
Die Entscheidung, welche Option angeboten werden soll, liegt bei den Lehrenden.
- Klausuren können verschoben Die neuen Termine werden in der Vorlesungszeit des Sommersemesters liegen und müssen mit den Klausurplanenden der Fakultät abgestimmt werden. Präsenzprüfungen im ZuseLab können erst ab Mai wieder neu angesetzt werden.
Der Krisenstab apelliert, Fernprüfungsformate zu nutzen, da derzeit niemand prognostizieren kann, ob aufgrund der Mutationen zum Beispiel im April wieder Präsenz möglich ist. Den Verantwortlichen ist bewusst, dass die Information kurzfristig kommt. Leider kommen die behördlichen Vorgaben, die beachtet werden müssen, mit der gleichen Kurzfristigkeit. Planungssicherheit kann am ehesten mit Fernprüfungen geschaffen werden.