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Corona-News

Regelung für Bürgertests während der Arbeitszeit

12. März 2021 | von

Auf Grund der Beschlüsse von Bund und Ländern werden aktuell in der Städteregion Aachen ortsnahe Angebote für Coronaschnelltests (sogenannte Bürgertests) aufgebaut. Krisenstab und Rektorat der RWTH Aachen unterstützen diese Maßnahme ausdrücklich. Gerade zu Beginn der Einrichtung dieser Angebote kann es zu zeitlichen Vorgaben kommen, wann überhaupt ein Schnelltest vorgenommen werden kann. Aus diesem Grund ist jedem Beschäftigten, der nicht ausschließlich im Home-Office tätig ist, die Möglichkeit zur Nutzung des Angebots von sogenannter Bürgertests einzuräumen. Sofern das Angebot nur während der Arbeitszeit wahrgenommen werden kann, ist die Zeit der Testung einschließlich der Wegezeiten als Arbeitszeit zu berücksichtigen.

Der Krisenstab beabsichtigt darüber hinaus, zeitnah sog. Coronaselbsttests im RWTH-Kaufhaus anzubieten.

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