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Corona-News

Testangebot für Grenzgänger*innen, die aus den Niederlanden einreisen

08. April 2021 | von

Hochschulleitung und Krisenstab geben bekannt, dass die RWTH hat für Grenzgänger*innen, die aus den Niederlanden einreisen, nunmehr ein Testangebot eingerichtet hat, wo unter Begleitung von medizinischem Fachpersonal den nach Bundes- und Landesrecht notwendigen Corona-Laienselbsttest durchgeführt werden. Die Hochschulärztliche Einrichtung bietet dieses Testangebot montags bis freitags zwischen 8 und 12 Uhr in Hörsaal 4 im Universitätsklinikum Aachen, Pauwelsstraße 30, an.

Sofern Grenzgänger*innen von dem Angebot Gebrauch machen möchten, müssen folgende Rahmenbedingungen beachtet werden:

  • Das Testangebot richtet sich ausschließlich an Beschäftigte und Studierende der RWTH, die in den Niederlanden wohnen und aktuell die RWTH aufsuchen müssen (Arbeiten in Präsenz, Teilnahme an einem Praktikum etc.). Alle anderen Beschäftigten und Studierenden werden gebeten, weiterhin die bekannten Bürgertest- und Laienselbsttestangebote wahrzunehmen.
  • Der Zugang zum Universitätsklinikum ist aktuell beschränkt. Daher ist es zwingend erforderlich, dass Personen bei Aufsuchen des Testangebots die Bescheinigung der jeweiligen Personalabteilung bzw. einen aktuellen Studierendennachweis der RWTH (nicht die Bluecard) sowie zusätzlich ein Ausweisdokument mit sich führen, aus dem auch der Wohnort hervorgeht.
  • Zu beachten ist, dass die von der Hochschulärztlichen Einrichtung ausgestellte Bescheinigung nur dazu dient, den Grenzübertritt von und in die Niederlande zu ermöglichen. Der Test bzw. die Bescheinigung erfüllt nicht die Anforderung eines sog. Bürgertests, der zum Beispiel den Einkauf in bestimmten Bereichen des Einzelhandels ermöglicht.

Für Rückfragen zum Test steht die Hochschulärztliche Einrichtung unter anmeldung@hsa.rwth-aachen.de zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es in den FAQ’s zum Thema Tests.

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