Der Bund hat kürzlich bundeseinheitliche Regelungen zum Thema Reisen veröffentlicht. Krisenstab und Rektorat der RWTH weisen darauf hin. Für den Hochschulbetrieb sind insbesondere folgende Neuerungen von Interesse:
- Reisen in Hochinzidenzgebiete (also aktuell zum Beispiel in die Niederlande) haben eine Mindest-Quarantäne von fünf Tagen zur Folge. Lediglich vollständig Geimpfte oder Genesene sind von dieser Quarantäne befreit.
- Grenzgänger*innen aus den Niederlanden, die vollständig geimpft oder genesen sind, unterliegen nicht mehr der regelmäßigen Testverpflichtung.
Weitere Informationen gibt es unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html