Auf Grund der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens entfällt ab Freitag, 11. Juni, die Testpflicht in Lehr- und Prüfungsveranstaltungen. Die Teilnahme an Praktika und anderen Prüfungsveranstaltungen ist damit nicht mehr an eine Negativtestung o.ä. gebunden. Auch können die zentralen Lernräume ohne einen Negativtest o.ä. genutzt werden.
Bei Exkursionen sowie Praktika werden jedoch weiterhin täglich kostenlose Selbsttests durch die betreuende Hochschuleinrichtung angeboten. Dieses Selbsttestangebot gilt ebenfalls im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses weiter.
Der Krisenstab empfiehlt, von diesen Angeboten regen Gebrauch zu machen.