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Corona-News

Regelungen zu Home-Office und Lehrbetrieb aktualisiert

23. Juni 2021 | von

Im Hinblick auf die aktuellen Vorgaben durch Bund und Land haben Rektorat und Krisenstab der RWTH Aachen folgende Regelungen aktualisiert:

Zudem wird ausdrücklich gebeten, folgende Hinweise zu beachten, die weiterhin Bestand haben:

  • Es besteht weiterhin die Verpflichtung, auf den Gängen und Fluren innerhalb der Gebäude der RWTH mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Selbsttests können im RWTH-Kaufhaus weiterhin kostenlos bezogen werden.

Weitere Schutzmaßnahmen, auch zur geltenden Maskenpflicht in Räumlichkeiten der RWTH, können der Übersicht über Schutzmaßnahmen im Arbeitsumfeld entnommen werden, die zeitnah veröffentlicht wird.

Abschließend weist der Krisenstab darauf hin, dass für Beschäftigte und Studierende keine Verpflichtung besteht, über den eigenen Stand zur Covid-19-Impfung Auskunft zu geben. Ein besondere Auskunftspflicht kann nur gegeben sein, wenn eine gesetzliche Grundlage (wie beispielsweise im Krankenhausbetrieb oder bei expliziten Vorgaben der Landesregierung) existiert.

Sobald neue Informationen vorliegen, wird auch an dieser Stelle zeitnah informiert.

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