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Corona-News

Archiv für Juni 2021

Erweiterung des Impfangebots

11. Juni 2021 | von

Auf Grund der aktuellen Nachfrage wurde in Abstimmung mit der Hochschulärztlichen Einrichtung entschieden, das Impfangebot auf alle Personen zu erweitern, die bis zum 31.12.1980 geboren sind. Personen der bisher aufgerufenen Altersgruppen bleiben natürlich weiterhin buchungsberechtigt.

Das Buchungsportal, welches Sie unter diesem Link finden, wird für die neue Altersgruppe ab Montag, 14. Juni 2021, 8 Uhr geöffnet. Für die Buchung wird weiterhin die Personalnummer benötigt. Falls diese  nicht bekannt ist, findet sich diese im RWTH Selfservice unter RWTH Daten. Darüber hinaus hilft die zuständige Personalabteilung hier gerne weiter.

Der Krisenstab wird kurzfristig informieren, sobald Personen weiterer Geburtsjahrgänge einen Impftermin buchen können.

Hinweise zur Testpflicht

10. Juni 2021 | von

Auf Grund der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens entfällt ab Freitag, 11. Juni, die Testpflicht in Lehr- und Prüfungsveranstaltungen. Die Teilnahme an Praktika und anderen Prüfungsveranstaltungen ist damit nicht mehr an eine Negativtestung o.ä. gebunden. Auch können die zentralen Lernräume ohne einen Negativtest o.ä. genutzt werden.

Bei Exkursionen sowie Praktika werden jedoch weiterhin täglich kostenlose Selbsttests durch die betreuende Hochschuleinrichtung angeboten. Dieses Selbsttestangebot gilt ebenfalls im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses weiter.

Der Krisenstab empfiehlt, von diesen Angeboten regen Gebrauch zu machen.

Impfangebot auf weitere Altersgruppe erweitert

07. Juni 2021 | von

Auf Grund der aktuellen Nachfrage wurde in Abstimmung mit der Hochschulärztlichen Einrichtung entschieden, das Impfangebot auf alle RWTH-Beschäftigten zu erweitern, die bis zum 31.12.1970 geboren sind. Personen der ersten Altersgruppe bleiben natürlich weiterhin buchungsberechtigt.

Das Buchungsportal, welches sich unter diesem Link findet, wird für die neue Altersgruppe ab Dienstag, 8. Juni 2021, 12 Uhr geöffnet. Für die Buchung wird weiterhin Ihre Personalnummer benötigt. Falls diese nicht bekannt sein sollte, findet sich diese im RWTH Selfservice unter RWTH Daten. Darüber hinaus hilft die zuständige Personalabteilung hier gerne weiter.

Der Krisenstab wird kurzfristig informieren, sobald Personen weiterer Geburtsjahrgänge einen Impftermin buchen können.

 

Hinweise zu Exkursionen und Lernräumen

07. Juni 2021 | von

Krisenstab und Rektorat haben auf Basis der neuen landesrechtlichen Regelungen und des rückgängigen Infektionsgeschehens in der Städteregion Aachen folgende Maßnahmen beschlossen:

Es ist weiterhin zu beachten, dass die Teilnahme an Exkursionen, die nicht ausschließlich im Freien stattfinden, sowie die Nutzung von Lernräumen auf Grund der landesrechtlichen Vorgaben aktuell nur möglich ist, wenn ein einen aktueller Negativtest (i.d.R. sog. Bürgertest) vorgelegt werden kann.

Impfangebot startet am 8. Juni

06. Juni 2021 | von

Die Hochschulärztliche Einrichtung wird am Dienstag, 8. Juni, mit einem Impfangebot eines mRNA-Impfstoffs starten. Nähere Informationen zum Impfangebot und zu allen Fragen rund um das Impfen finden sich hier: FAQ zum Thema Impfen.

Auf Grund der zwischenzeitlich avisierten Impfstoffmenge können aktuell alle Hochschulmitglieder, die bis zum 31.12.1960 geboren (i.d.R. 61-jährige und älter) sind, einen Impftermin buchen. Das Buchungsportal zur Buchung der Impftermine unter diesem Link ist ab Montag, 07. Juni 2021, 12:00 Uhr für Buchungen geöffnet. Für die Buchung wird die Personalnummer benötigt. Falls diese Ihnen nicht bekannt sein sollte, findet sich diese im RWTH Selfservice unter RWTH Daten. Darüber hinaus hilft die zuständige Personalabteilung hier gerne weiter.

Gerade zu Beginn ist mit einem verstärkten Zugriff auf das Buchungsportal und damit einer hohen Belastung der zugehörigen Infrastruktur zu rechnen. Der Krisenstab bittet daher nachdrücklich darum, das Buchungsportal nur dann aufzusuchen, wenn Sie aktuell zum berechtigten Personenkreis gehören.

Der Krisenstab wird kurzfristig informieren, sobald Personen weiterer Geburtsjahrgänge einen Impftermin buchen können.

Restart des Outdoor-Übergangsprogramms des HSZ

04. Juni 2021 | von

Aufgrund der Entwicklung der Corona-Inzidenzzahlen plant das Hochschulsportzentrum (HSZ), ab dem 14. Juni 2021 wieder ein Übergangsprogramm zu starten. Die Angebote orientieren sich dabei nach wie vor an den aktuellen Entwicklungen um die Verbreitung des Coronavirus sowie den Empfehlungen der zuständigen Behörden.

„Wir freuen uns, dass wir den Studierenden und Beschäftigten wieder ein Sportprogramm anbieten können und ein Schritt zur Normalität zurückgelangen“, erklärt Peter Lynen, Leiter des HSZ. Der am 14. Juni beginnende eingeschränkte Sportbetrieb findet ausschließlich anmeldepflichtig und vorläufig nur „outdoor“ statt.

Das Angebot wird jeweils 24 Stunden vor Angebotsstart freigeschaltet. Ab Sonntag, 13. Juni, stehen die ersten Angebote zur Buchung bereit. Ab dem 9. Juni sind Detailinformation zum Programmrestart verfügbar.

Zusätzlich kann weiterhin das digitale Sportprogramm des HSZ genutzt werden.

Hinweise zur Testpflicht bei Präsenzveranstaltungen in geschlossenen Räumen

01. Juni 2021 | von

Ab Montag, 7. Juni, dürfen laut der neuen Corona-Schutzverordnung Prüfungen in Präsenz in geschlossenen Räumen nur noch unter Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses, eines Impf-Nachweises (in der Regel zwei Wochen nach der zweiten Impfung) oder eines Nachweises über eine überstandene Erkrankung absolviert werden. Testnachweise dürfen maximal 48 Stunden alt sein. Daher ist auf Grund der rechtlichen Vorgaben des Landes eine Teilnahme an Praktika ab diesem Zeitpunkt nur unter diesen Rahmenbedingungen möglich.

Neben einem Bürgertest können auch die bekannten Selbsttests vor Ort genutzt werden, die bisher täglich angeboten werden. Diese Selbsttests müssen dann jedoch entsprechend der bekannten Unterweisung beaufsichtigt werden. Da es sich bei Praktika um sogenannte feste Lerngruppen handelt, bei denen keine Fluktuation herrscht, muss die Testung zu Wochenbeginn beziehungsweise Beginn der Veranstaltung erfolgen und dann an jedem dritten Tag wiederholt werden.

Die Testpflicht umfasst alle an der Veranstaltung teilnehmenden Personen. Es ist aktuell nicht erforderlich, einzelne Testergebnisse zu dokumentieren. Es wird jedoch empfohlen, den Zeitpunkt bzw. das Datum sowie die Anzahl der geprüften Tests bzw. Testnachweise geeignet zu dokumentieren.

Die Coronaschutzverordnung sieht zudem eine Testpflicht für Lehrveranstaltungen in Präsenz vor. Da aktuell jedoch solche Veranstaltungen noch nicht angeboten werden, ist diese Verpflichtung nicht einschlägig.

Für den Bereich der Medizin und Zahnmedizin trifft das Dekanat der Medizinischen Fakultät die notwendigen Umsetzungsregelungen.

Das Land hat angekündigt, weitere, konkretisierende Regelungen zu treffen. Der Krisenstab wird hierüber fortlaufend informieren.

Neue Corona-Regelungen in drei Inzidenzstufen

01. Juni 2021 | von

Bei Inzidenzwerten von über 100, die es aktuell in Nordrhein-Westfalen nur noch in einer einzigen kreisfreien Stadt gibt, gelten wie bisher auch die Regelungen der Notbremse. Bei Inzidenzwerten in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt von stabil unter 100 bis 50,1 gelten bereits seit dem 15. Mai zahlreiche Öffnungsschritte; diese werden in der nun erfolgten Überarbeitung der Coronaschutzverordnung der Stufe 3 zugeordnet und an einigen Stellen erweitert. Die neue Stufe 2 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 50 bis 35,1. Die neue Stufe 1 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 35 oder weniger.

Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag (Quelle: CoronaSchV).

In allen drei Stufen sind die Öffnungsschritte weiterhin an Schutzvorkehrungen geknüpft, um Sicherheit zu schaffen und um den Schutzwall vor einer unerkannten Neuausbreitung von (Mutations-)Infektionen zu festigen. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.

Weitere Infos finden Sie in der Pressemitteilung des Landes NRW.

RWTH-Webseite

Die RWTH wird auf der bekannten Fristen- und Regelungsseite zukünftig nicht mehr die höchste Inzidenz der letzten sieben Tage von Stadt- und Städteregion Aachen ausweisen, sondern die Zuordnung zu einer der o.g. Stufen.