Hochschulleitung und Krisenstab weisen darauf hin, dass die neue Coronaschutzverordnung ab morgen, Freitag, den 9. Juli eine einmalige Testverpflichtung für alle Beschäftigten vorsieht, die aus einem mindestens fünf Werktage andauernden Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen erstmals an die Arbeitsstätte in Präsenz zurückkehren.
Beschäftigte müssen an diesem Tag einen gültigen, negativen Bürgertest, einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder einen gültigen Genesenennachweis den jeweiligen Vorgesetzten vorlegen. Es ist auch möglich, dass Beschäftigte zu Beginn dieses Arbeitstags einen dokumentierten, beaufsichtigten Test im Rahmen der Beschäftigtentestung nach § 4 der Corona-Test-und -Quarantäneverordnung durchführen. Selbsttests können weiterhin kostenlos im RWTH-Kaufhaus bezogen werden.
Für die Einhaltung dieser Vorschrift sind die Beschäftigten sowie die jeweiligen Vorgesetzten gleichsam verantwortlich.
Weitere Hinweise können werden in Kürze auch in den FAQs veröffentlicht.