Kategorien
Seiten
-

Corona-News

Archiv für September 2021

Grippeschutzimpfung für RWTH-Mitarbeitende ab 60 Jahren

29. September 2021 | von

Mit dem nahenden Herbstbeginn steigt auch die Gefahr der Grippeinfektion. Neben der Impfung gegen COVID-19 sollte die jährliche Grippeschutzimpfung für ältere Menschen, Risikogruppen und beruflich Exponierte nicht vergessen werden. Nachdem 2020/2021 die Grippewelle wegen der Coronaschutzmaßnahmen nahezu nicht stattfand, ist in diesem Jahr wieder mit einer höheren Grippeaktivität zu rechnen. Zum einen ist dies der Lockerung der Abstands- und Hygieneregeln zuzuschreiben, zum anderen ist die natürliche Immunität in der Bevölkerung nach einem schwachen Grippejahr geringer ausgeprägt und die Empfänglichkeit ist erhöht. Darüber hinaus trägt die Grippeschutzimpfung zur Entlastung des Gesundheitssystems in der vierten Welle der Corona-Pandemie bei.

Wie auch in den vergangenen Jahren wird den Beschäftigten der RWTH Aachen eine kostenlose Grippeschutzimpfung durch die Hochschulärztliche Einrichtung angeboten. In dieser Saison steht der von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene 4-valente Grippeimpfstoff zur Verfügung. Der Grippeimpfstoff wird in jedem Jahr entsprechend der vorherrschenden Virustypen neu zusammengestellt. Die Zusammensetzung legt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fest.

Dieses Jahr kann die Hochschulärztliche Einrichtung den Beschäftigten ab dem 60. Lebensjahr den von der STIKO empfohlenen quadrivalenten Hochdosis-Grippeimpfstoff anbieten. Die vierfach höhere Wirkstoffkonzentration führt zu einer ca. 30 % höheren Impfeffektivität im Vergleich zu konventionellen Grippeimpfstoffen.

Die aktuelle Situation im Hinblick auf COVID-19 macht es erforderlich, die Vorgehensweise an die bestehenden Schutzmaßnahmen anzupassen. Eine Impfung ist daher nur nach vorheriger Terminvereinbarung über ein Terminbuchungstool möglich.

Dieses steht ab sofort unter https://ecampus.rwth-aachen.de/vo/Grippeimpfung zur Verfügung. Über dieses Tool haben Sie die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin zu buchen. Dabei stehen Ihnen verschiedene Standorte zur Auswahl (Uniklinik RWTH Aachen, SuperC, Fachhochschule Jülich).

Im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung ist eine Grippeschutzimpfung während des Untersuchungstermins ohne Voranmeldung möglich.

Weiterlesen »

Der Impfbus kommt erneut zur RWTH

29. September 2021 | von

Angehörige der RWTH und weitere Impfwillige können sich kostenfrei und ohne Termin am 30. September mit dem Impfstoff ihrer Wahl impfen lassen.

Der Impfbus der Städteregion Aachen macht am Donnerstag, 30. September 2021, an der RWTH Aachen Station. Der Bus steht von 10:45 bis 19 Uhr vor dem Hauptgebäude, Templergraben 55. Eine Corona-Schutzimpfung ist dann unkompliziert und kostenfrei ohne Termin möglich. Der Impfstoff kann frei gewählt werden (bei Zweitimpfung im Rahmen der Zulassung). Bitte beachten: Zur Impfung müssen ein Ausweisdokument sowie die Krankenversicherungskarte mitgebracht werden.

Einstellung der kostenfreien Bürgertests ab 11. Oktober

24. September 2021 | von

Die Bundesregierung hat entschieden, dass ab 11. Oktober 2021 (Beginn der Vorlesungszeit) Bürgertests an den bekannten Orten nicht mehr kostenlos angeboten werden. Ausnahmen von dieser Kostenpflicht gelten lediglich für Personen, bei denen medizinische Gründe (med. Kontraindikation) gegen eine Impfung sprechen. Die RWTH beabsichtigt nicht, ein eigenes, zentrales Angebot zur Verfügung zu stellen. Personen, die ab diesem Zeitpunkt ein Testzertifikat für den Zugang zu einer Veranstaltung benötigen, sollten sich frühzeitig über die Angebote und die jeweiligen Kosten informieren.

Hier finden Sie das tagesaktuelle Angebot von Teststellen in der Städteregion Aachen.

Bitte beachten Sie folgende Sonderregelung der Bundesregierung: Bis einschließlich 31.12.2021 werden weiterhin kostenlose Bürgertests für Studierende angeboten, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist (Sinovac, Sputnik V usw.).

Weiterlesen »

RWTH schreibt Regelungen für Home-Office fort

23. September 2021 | von

Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie sowie der Impffortschritt haben dazu geführt, dass in vielen Bereichen die Beschränkungen und Regelungen gelockert werden konnten. Trotzdem gilt weiterhin, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite bis Ende November besteht und alle Hochschulmitglieder nach wie vor zu einem verantwortungsvollen Handeln verpflichtet sind.

Entsprechend bleibt für die RWTH der Schutz der Beschäftigten und Studierenden vor einer möglichen Infektion weiterhin oberstes Ziel.

Weiterlesen »

Der Impfbus kommt erneut zur RWTH

10. September 2021 | von

Angehörige der RWTH und weitere Impfwillige können sich kostenfrei und ohne Termin am 13. September mit dem Impfstoff ihrer Wahl impfen lassen.

Der Impfbus der Städteregion Aachen macht am Montag, 13. September 2021, an der RWTH Aachen Station. Der Bus steht von 9:30 bis 17:30 Uhr vor dem Hauptgebäude, Templergraben 55. Eine Corona-Schutzimpfung ist dann unkompliziert und kostenfrei ohne Termin möglich. Der Impfstoff kann frei gewählt werden (bei Zweitimpfung im Rahmen der Zulassung).

Bitte beachten: Zur Impfung müssen ein Ausweisdokument sowie die Krankenversicherungskarte mitgebracht werden.

Regelungen und Empfehlungen für das Wintersemester

05. September 2021 | von

Ab dem Wintersemester ist der Präsenzbetrieb nach den geltenden Landesverordnungen prinzipiell wieder erlaubt.

Auf Basis der derzeit bekannten Regelungen können Präsenzveranstaltungen mit folgenden Regelungen und Empfehlungen stattfinden:

  • Es müssen bei allen Lehrveranstaltungen alle Teilnehmer*innen beim Zutritt zu den Räumen auf Einhaltung der 3G-Regel kontrolliert werden. Wer weder geimpft noch genesen noch getestet ist, darf an der Veranstaltung in Präsenz nicht teilnehmen. Im Konfliktfall ist die Hochschulwache (+49 241 80 94250 oder 113 innerhalb der RWTH Aachen) einzuschalten. Die Lehrenden sind für die Einhaltung der 3G-Regeln im Veranstaltungsraum verantwortlich und natürlich gelten diese Regeln auch für sie selbst. Die ZHV prüft aktuell, ob eine optische Kennzeichnung der Bluecard angeboten werden kann, damit die Kontrollzeiten verkürzt werden können. Für die Einhaltung der Abstandsregeln und der Maskenpflicht auf den Fluren der zentralen Hörsaalgebäude werden wieder Corona Guides vorhanden sein.
  • Wir bemühen uns für die Gruppe der Studierenden mit einem in der EU nicht zugelassenen Impfstoff sowie für die Gruppe, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, um ein kostenloses Testangebot durch die Hochschulärztliche Einrichtung. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie in Kürze. Alle anderen Studierenden müssen sich um die erforderlichen, dann kostenpflichtigen Tests, selbst kümmern, sofern sie nicht zur 2G-Gruppe gehören.
  • Zudem entfällt im Veranstaltungsraum die Pflicht zur Einhaltung der Mindestabstände am Sitzplatz. Den Lehrenden empfehlen wir dringend, Veranstaltungsräume maximal im Schachbrettmuster zu belegen und auch während der Veranstaltung zum Tragen von Masken aufzufordern.

Zu beachten ist, dass sich – insbesondere auf Grund eines veränderten Infektionsgeschehens – die Regelungen und Empfehlungen kurzfristig ändern können. So hat sich das Wissenschaftsministerium u.a. die Möglichkeit vorbehalten, im Wintersemester ein erhöhtes Infektionsgeschehen feststellen zu können und in der Folge die umgehende Umwandlung von Präsenzveranstaltungen in digitale Formate anzuordnen.

Der Krisenstab wird bei Änderungen zu den Regelungen und Empfehlungen frühestmöglich informieren.

Die RWTH empfiehlt daher nachdrücklich, alle Veranstaltungen mit einer Teilnehmendenzahl von über 200 von Beginn an digital durchzuführen. Da im Wintersemester eine Kombination von Präsenzangeboten und digitalen Formaten durchgeführt werden wird, müssen die digitalen Formate das ganze Semester über vorgehalten werden. Aufgrund der Wegezeiten kann nicht davon ausgegangen werden, dass die digitalen Formate von den Studierenden während des Veranstaltungsslots besucht werden können.

Die Durchführung hybrider Lehrveranstaltungen, bei denen ein Teil der Studierenden im Veranstaltungsraum und ein anderer Teil per Videokonferenz teilnimmt, ist möglich. Die Studierenden können sich dann jedoch jederzeit frei für die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung oder dem Online-Format entscheiden. Empfehlungen zur technischen Durchführung werden aktuell vorbereitet.

Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung in Präsenz oder online oder hybrid angeboten wird, liegt bei den Lehrenden.

Rechtlich ist nach den geltenden Landesverordnungen auch eine höhere Teilnehmerzahl als 200 Personen zulässig. Die Erfahrungen aus den letzten drei Semestern haben uns jedoch gezeigt, dass wir unabhängig vom Infektionsgeschehen dauerhaft digitale Lehrformate gerade in großen Lehrveranstaltungen einsetzen möchten. Hinzu kommt der organisatorische und zeitliche Aufwand bei der Zugangskontrolle, der die Durchführung von großen Lehrveranstaltungen in Präsenz derzeit leider erschwert. Wir haben uns mit den Vertreter*innen aller Fakultäten darauf verständigt, so viel Präsenz wie möglich anzubieten, um insbesondere die soziale Integration der Studierenden zu fördern, aber andererseits auch verantwortungsvoll mit der pandemischen Situation umzugehen.

Die o. g. Regeln werden voraussichtlich auch für Laborpraktika, Exkursionen und studentische Arbeitsplätze gelten

Für die Medizin können abweichende Regelungen gelten, die vom Dekanat beschlossen werden.

Prüfungen können im Wintersemester weiterhin auch als Online-Fernprüfung mit Dynexite abgelegt werden. Die Lehrenden werden rechtzeitig über das Format informiert. Temp-moodle wird im Wintersemester als Plattform nicht zur Verfügung stehen.

Angepasste Umsetzungsregelungen für die RWTH

02. September 2021 | von

Krisenstab und Rektorat haben auf Basis der überarbeiteten Fassung der Coronaschutzverordnung angepasste Umsetzungsregelungen für die RWTH festgelegt. Die neuen Regelungen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit (10. Oktober 2021) gelten, finden Sie hier (PDF):

Über weitere Entwicklungen wird fortlaufend informiert. Insbesondere folgt zeitnah eine Mail des Prorektors für Lehre mit Regelungen und Empfehlungen für das anstehende Wintersemester.

Drittstaat-Impfungen

01. September 2021 | von

Die Hochschulärztliche Einrichtung der RWTH Aachen erweitert ab der kommenden Woche ihr Serviceangebot rund um das Thema Covid-19. Personen, die eine Impfung in einem Drittstaat außerhalb der EU erhalten haben, stehen des Öfteren vor der Herausforderung, die Gleichwertigkeit ihres Impfschutzes nach den Kriterien der Europäischen Union nachzuweisen. Das Paul-Ehrlich-Institut stellt hierzu entsprechende Informationen bezüglich der Gleichwertigkeit von Impfstoffen.

Die Hochschulärztliche Einrichtung bietet nunmehr an, eine entsprechende Bescheinigung für Impfungen mit einem gleichwertigen Impfstoff auszustellen, um damit einen reibungslosen Ablauf bei der 3G-Prüfung an der RWTH zu unterstützen. Diese Bescheinigung wird (ausschließlich) innerhalb der RWTH als Impfausweis anerkannt. Aktuell sind hier besonders Personen angesprochen, die Impfungen mit dem Produkt Covishield erhalten haben. Sofern das Paul-Ehrlich-Institut weitere Produkte anerkennt, wird diese Liste entsprechend erweitert. Für Personen, die in Drittstaaten mit einem der vier in der EU zugelassenen Produkte geimpft sind ist eine Bescheinigung nicht erforderlich.

Eine Bescheinigung kann im Impfzentrum der Uniklinik RWTH Aachen an folgenden Terminen ausgestellt werden:

  • 7. September 2021, 9 bis 11 Uhr
  • 8. September 2021, 9 bis 11 Uhr
  • 9. September 2021, 9 bis 11 Uhr
  • 16. September 2021, 9 bis 11 Uhr
  • 23. September 2021, 12 bis 14 Uhr

Nach dem 23. September 2021 findet die Impfsprechstunde jeweils donnerstags von 12 bis 14 Uhr statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Sie finden das Impfzentrum im Universitätsklinikum, Konferenzraum, Etage E, Flur 03 am Aufzug B2. Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Team der Hochschulärztlichen Einrichtung unter sekretariat@hsa.rwth-aachen.de zur Verfügung.