Die Hochschulärztliche Einrichtung der RWTH Aachen erweitert ab der kommenden Woche ihr Serviceangebot rund um das Thema Covid-19. Personen, die eine Impfung in einem Drittstaat außerhalb der EU erhalten haben, stehen des Öfteren vor der Herausforderung, die Gleichwertigkeit ihres Impfschutzes nach den Kriterien der Europäischen Union nachzuweisen. Das Paul-Ehrlich-Institut stellt hierzu entsprechende Informationen bezüglich der Gleichwertigkeit von Impfstoffen.
Die Hochschulärztliche Einrichtung bietet nunmehr an, eine entsprechende Bescheinigung für Impfungen mit einem gleichwertigen Impfstoff auszustellen, um damit einen reibungslosen Ablauf bei der 3G-Prüfung an der RWTH zu unterstützen. Diese Bescheinigung wird (ausschließlich) innerhalb der RWTH als Impfausweis anerkannt. Aktuell sind hier besonders Personen angesprochen, die Impfungen mit dem Produkt Covishield erhalten haben. Sofern das Paul-Ehrlich-Institut weitere Produkte anerkennt, wird diese Liste entsprechend erweitert. Für Personen, die in Drittstaaten mit einem der vier in der EU zugelassenen Produkte geimpft sind ist eine Bescheinigung nicht erforderlich.
Eine Bescheinigung kann im Impfzentrum der Uniklinik RWTH Aachen an folgenden Terminen ausgestellt werden:
- 7. September 2021, 9 bis 11 Uhr
- 8. September 2021, 9 bis 11 Uhr
- 9. September 2021, 9 bis 11 Uhr
- 16. September 2021, 9 bis 11 Uhr
- 23. September 2021, 12 bis 14 Uhr
Nach dem 23. September 2021 findet die Impfsprechstunde jeweils donnerstags von 12 bis 14 Uhr statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Sie finden das Impfzentrum im Universitätsklinikum, Konferenzraum, Etage E, Flur 03 am Aufzug B2. Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Team der Hochschulärztlichen Einrichtung unter sekretariat@hsa.rwth-aachen.de zur Verfügung.