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Corona-News

Anerkennung von Coronatests

10. November 2021 | von

Die Landesregierung hat in Folge des fortschreitenden Infektionsgeschehens die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Anerkennung von Coronatests angepasst. Coronatests dürfen nunmehr nicht älter als 24 Stunden sein, damit diese zum Besuch einer Veranstaltung genutzt werden können. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht nur an der RWTH, sondern auch bezüglich des Besuchs anderer gesellschaftlicher Angebote gilt, wenn vom Veranstalter keine weitergehenden Regelungen (zum Beispiel 2G) kommuniziert werden. Alle Veranstalter sind gehalten, die aktualisierte Testregelung bereits ab heute umzusetzen. Die Hinweise auf den Webseiten der RWTH werden in Kürze angepasst.

Die Regelungen für vollständig Geimpfte bzw. für Genesene bleiben dagegen unverändert.

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