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Corona-News

3G-Regel für alle Gebäude der RWTH Aachen

23. November 2021 | von

Ab 24.11.2021 gilt die 3G-Regel für alle Beschäftigten der RWTH. Gleichzeitig gilt bereits seit einiger Zeit eine veranstaltungsbezogene 3G-Regel sowohl für Lehrveranstaltungen als auch für andere Veranstaltungen an der RWTH. Ziel dieser Regelungen ist der Infektionsschutz der Beschäftigten sowie der Studierenden. Vor dem Hintergrund der o.g. Regelungen hat das Rektorat nunmehr beschlossen, dass für den Zutritt aller RWTH-Gebäude grundsätzlich die 3G-Regel Anwendung findet. Besucherinnen und Besucher der Hochschule müssen daher auch ab dem 24.11.2021 über einen entsprechenden Nachweis verfügen.

Die Leitungen der Hochschuleinrichtungen sowie individuell von der Einrichtungsleitung beauftragte Personen sowie die Hochschulwache sind zur Prüfung dieser Nachweise befugt. Können Personen keinen ausreichenden Nachweis vorlegen, sind diese auf Basis des Hausrechts aus dem Gebäude zu verweisen. Bei Bedarf ist die Hochschulwachehinzuzuziehen.

Das Dezernat Facilitymanagement wird zeitnah alle zugänglichen Eingänge der Hochschulgebäude entsprechend beschildern. Eine Vorlage ist auch hier verfügbar (PDF).

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