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Corona-News

Angepasste Regelungen der Coronaschutzverordnung

24. November 2021 | von

Das Land hat die Regelungen der Coronaschutzverordnung infolge des steigenden Infektionsgeschehens angepasst. Für die RWTH sind folgende Regelungen von Bedeutung:

  • Der Lehrbetrieb, die Nutzung der Universitätsbibliothek sowie Kongresse sind weiterhin unter Beachtung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) möglich.
  • Der Zutritt zu kulturellen Veranstaltungen ist nur noch unter Beachtung der 2G-Regel (geimpft, genesen) möglich.
  • Die 2G-Regel gilt auch für die Angebote des Hochschulsports sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich.
  • Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll dabei spätestens ab dem 26. November 2021 die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Die App ist in den bekannten App-Stores abrufbar.

Des Weiteren empfiehlt der Krisenstab nachdrücklich das Tragen von Masken bei Veranstaltungen o.ä. in Innenräumen, auch wenn es hierzu keine rechtliche Verpflichtung gibt.

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