Archiv für April 2022
Wichtige Hinweise des Krisenstabs zu den Regelungen ab 4. April 2022
Zum 3. April werden die bisher bekannten rechtlichen Regelungen zum Zugang bei Lehr- und Prüfungsveranstaltungen (3G-Regel), Abständen und Masken entfallen.
Allgemeine Hinweise
Auf Grund des aktuellen Infektionsgeschehens empfehlen Krisenstab und Rektorat nachdrücklich das Beachten der AHA-L Gebote (Abstand – Hygiene – Atemschutz sowie Lüften), wo immer dies möglich ist. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die RWTH Kampagne „Wir tragen weiter Masken“ verweisen.
Entsprechende Druckvorlagen für Räumlichkeiten, Eingänge aber auch Präsentationen finden Sie unter: https://www.rwth-aachen.de/go/id/ujbed
Bitte beachten Sie, dass auch weiterhin Personen mit nicht abgeklärten Erkältungssymptomen die RWTH nicht betreten dürfen. In diesem Fall lassen Sie bitte zunächst die Symptome ärztlich abklären. Entsprechend chronisch erkrankten Personen wird empfohlen, ggf. zur eigenen Erleichterung ein ärztliches Attest vorzuhalten.
Sofern bei Personen eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt, werden diese gebeten, sich mit den einschlägigen Isolationsregeln (siehe auch: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/corona_schaubild.pdf) vertraut zu machen. Hier gilt natürlich ebenfalls das Betretungsverbot. Auskünfte zur Dauer der Isolation erteilt das örtliche Gesundheitsamt.