Am 30. September wurde Belgien vom RKI als Risikogebiet eingestuft. Dies hat auch Auswirkungen auf Grenzpendler, die in Belgien wohnen und zur RWTH zur Arbeit oder zum Studium pendeln.
Beschäftigte mit Wohnsitz in Belgien
Das Infektionsgeschehen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens wird vergleichbar mit dem im Raum Aachen eingeschätzt. Beschäftigte, die nicht im Home-Office arbeiten, können weiterhin zur Arbeit pendeln. Das Infektionsgeschehen im übrigen Belgien jedoch wird aktuell stärker als im Raum Aachen eingeschätzt. Beschäftigte, die dort wohnen, sollten nur zur RWTH pendeln, falls Tätigkeiten zwingend und unaufschiebbar nur vor Ort ausgeführt werden können. Ansonsten sollte im Home-Office gearbeitet werden. Die bisher ausgestellten Pendlerbescheinigungen des Personaldezernates sind weiterhin gültig. Bei Bedarf kann von der Personalabteilung eine neue Bescheinigung ausgestellt werden.
Studierende mit Wohnsitz in Belgien
Bei der Teilnahme an Prüfungen, Praktika und Exkursionen sowie den Veranstaltungen der Vorkurse handelt es sich in der Regel um zwingende und unaufschiebbare Tätigkeiten. Es bestehen keine Bedenken, für diese Veranstaltungen zur RWTH zu pendeln. Als Nachweis reicht der Studierendenausweis aus. Bei Bedarf stellt das Zentrale Prüfungsamt einen Nachweis aus.
Sofern in absehbarer Zeit eine Reise (oder eine Exkursion) innerhalb Deutschlands geplant ist, wird Beschäftigten und Studierenden mit Wohnsitz in Belgien empfohlen, vor Ort zu klären, ob besondere Anreisemodalitäten einzuhalten sind. Es ist beispielsweise bekannt, dass einige Bundesländer zeitweise Beherbergungsverbote ausgesprochen haben.