Ab sofort haben in der Stadt Aachen alle Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Museen, alle Spiel- und Bolzplätze, alle Fitnessstudios, Schwimmbäder und Saunen und alle Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) geschlossen. Restaurants und Speisegaststätten dürfen laut einer Mitteilung der Stadt Aachen frühestens ab 6 Uhr öffnen und müssen spätestens ab 15 Uhr schließen. Die Regelungen basieren auf den Vorgaben des Landes NRW, die die Stadt Aachen in einer sogenannten Allgemeinverfügung umgehend umsetzt.
Einschränkungen gibt es auch für den Einzelhandel, der mit Ausnahmen schließen muss. Ausnahmen sind Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels ist bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 Uhr bis 18 Uhr gestattet. Ausgenommen davon sind Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag. Die Einhaltung der Maßnahmen werde laut Stadt vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung und den Bezirksämtern kontrolliert.
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/notfall_informationen/corona/Verfuegungen/index.html