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Corona-News

Kategorie: ‘Allgemein’

Der Impfbus kommt erneut zur RWTH

10. September 2021 | von

Angehörige der RWTH und weitere Impfwillige können sich kostenfrei und ohne Termin am 13. September mit dem Impfstoff ihrer Wahl impfen lassen.

Der Impfbus der Städteregion Aachen macht am Montag, 13. September 2021, an der RWTH Aachen Station. Der Bus steht von 9:30 bis 17:30 Uhr vor dem Hauptgebäude, Templergraben 55. Eine Corona-Schutzimpfung ist dann unkompliziert und kostenfrei ohne Termin möglich. Der Impfstoff kann frei gewählt werden (bei Zweitimpfung im Rahmen der Zulassung).

Bitte beachten: Zur Impfung müssen ein Ausweisdokument sowie die Krankenversicherungskarte mitgebracht werden.

Regelungen und Empfehlungen für das Wintersemester

05. September 2021 | von

Ab dem Wintersemester ist der Präsenzbetrieb nach den geltenden Landesverordnungen prinzipiell wieder erlaubt.

Auf Basis der derzeit bekannten Regelungen können Präsenzveranstaltungen mit folgenden Regelungen und Empfehlungen stattfinden:

  • Es müssen bei allen Lehrveranstaltungen alle Teilnehmer*innen beim Zutritt zu den Räumen auf Einhaltung der 3G-Regel kontrolliert werden. Wer weder geimpft noch genesen noch getestet ist, darf an der Veranstaltung in Präsenz nicht teilnehmen. Im Konfliktfall ist die Hochschulwache (+49 241 80 94250 oder 113 innerhalb der RWTH Aachen) einzuschalten. Die Lehrenden sind für die Einhaltung der 3G-Regeln im Veranstaltungsraum verantwortlich und natürlich gelten diese Regeln auch für sie selbst. Die ZHV prüft aktuell, ob eine optische Kennzeichnung der Bluecard angeboten werden kann, damit die Kontrollzeiten verkürzt werden können. Für die Einhaltung der Abstandsregeln und der Maskenpflicht auf den Fluren der zentralen Hörsaalgebäude werden wieder Corona Guides vorhanden sein.
  • Wir bemühen uns für die Gruppe der Studierenden mit einem in der EU nicht zugelassenen Impfstoff sowie für die Gruppe, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, um ein kostenloses Testangebot durch die Hochschulärztliche Einrichtung. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie in Kürze. Alle anderen Studierenden müssen sich um die erforderlichen, dann kostenpflichtigen Tests, selbst kümmern, sofern sie nicht zur 2G-Gruppe gehören.
  • Zudem entfällt im Veranstaltungsraum die Pflicht zur Einhaltung der Mindestabstände am Sitzplatz. Den Lehrenden empfehlen wir dringend, Veranstaltungsräume maximal im Schachbrettmuster zu belegen und auch während der Veranstaltung zum Tragen von Masken aufzufordern.

Zu beachten ist, dass sich – insbesondere auf Grund eines veränderten Infektionsgeschehens – die Regelungen und Empfehlungen kurzfristig ändern können. So hat sich das Wissenschaftsministerium u.a. die Möglichkeit vorbehalten, im Wintersemester ein erhöhtes Infektionsgeschehen feststellen zu können und in der Folge die umgehende Umwandlung von Präsenzveranstaltungen in digitale Formate anzuordnen.

Der Krisenstab wird bei Änderungen zu den Regelungen und Empfehlungen frühestmöglich informieren.

Die RWTH empfiehlt daher nachdrücklich, alle Veranstaltungen mit einer Teilnehmendenzahl von über 200 von Beginn an digital durchzuführen. Da im Wintersemester eine Kombination von Präsenzangeboten und digitalen Formaten durchgeführt werden wird, müssen die digitalen Formate das ganze Semester über vorgehalten werden. Aufgrund der Wegezeiten kann nicht davon ausgegangen werden, dass die digitalen Formate von den Studierenden während des Veranstaltungsslots besucht werden können.

Die Durchführung hybrider Lehrveranstaltungen, bei denen ein Teil der Studierenden im Veranstaltungsraum und ein anderer Teil per Videokonferenz teilnimmt, ist möglich. Die Studierenden können sich dann jedoch jederzeit frei für die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung oder dem Online-Format entscheiden. Empfehlungen zur technischen Durchführung werden aktuell vorbereitet.

Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung in Präsenz oder online oder hybrid angeboten wird, liegt bei den Lehrenden.

Rechtlich ist nach den geltenden Landesverordnungen auch eine höhere Teilnehmerzahl als 200 Personen zulässig. Die Erfahrungen aus den letzten drei Semestern haben uns jedoch gezeigt, dass wir unabhängig vom Infektionsgeschehen dauerhaft digitale Lehrformate gerade in großen Lehrveranstaltungen einsetzen möchten. Hinzu kommt der organisatorische und zeitliche Aufwand bei der Zugangskontrolle, der die Durchführung von großen Lehrveranstaltungen in Präsenz derzeit leider erschwert. Wir haben uns mit den Vertreter*innen aller Fakultäten darauf verständigt, so viel Präsenz wie möglich anzubieten, um insbesondere die soziale Integration der Studierenden zu fördern, aber andererseits auch verantwortungsvoll mit der pandemischen Situation umzugehen.

Die o. g. Regeln werden voraussichtlich auch für Laborpraktika, Exkursionen und studentische Arbeitsplätze gelten

Für die Medizin können abweichende Regelungen gelten, die vom Dekanat beschlossen werden.

Prüfungen können im Wintersemester weiterhin auch als Online-Fernprüfung mit Dynexite abgelegt werden. Die Lehrenden werden rechtzeitig über das Format informiert. Temp-moodle wird im Wintersemester als Plattform nicht zur Verfügung stehen.

Angepasste Umsetzungsregelungen für die RWTH

02. September 2021 | von

Krisenstab und Rektorat haben auf Basis der überarbeiteten Fassung der Coronaschutzverordnung angepasste Umsetzungsregelungen für die RWTH festgelegt. Die neuen Regelungen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit (10. Oktober 2021) gelten, finden Sie hier (PDF):

Über weitere Entwicklungen wird fortlaufend informiert. Insbesondere folgt zeitnah eine Mail des Prorektors für Lehre mit Regelungen und Empfehlungen für das anstehende Wintersemester.

Drittstaat-Impfungen

01. September 2021 | von

Die Hochschulärztliche Einrichtung der RWTH Aachen erweitert ab der kommenden Woche ihr Serviceangebot rund um das Thema Covid-19. Personen, die eine Impfung in einem Drittstaat außerhalb der EU erhalten haben, stehen des Öfteren vor der Herausforderung, die Gleichwertigkeit ihres Impfschutzes nach den Kriterien der Europäischen Union nachzuweisen. Das Paul-Ehrlich-Institut stellt hierzu entsprechende Informationen bezüglich der Gleichwertigkeit von Impfstoffen.

Die Hochschulärztliche Einrichtung bietet nunmehr an, eine entsprechende Bescheinigung für Impfungen mit einem gleichwertigen Impfstoff auszustellen, um damit einen reibungslosen Ablauf bei der 3G-Prüfung an der RWTH zu unterstützen. Diese Bescheinigung wird (ausschließlich) innerhalb der RWTH als Impfausweis anerkannt. Aktuell sind hier besonders Personen angesprochen, die Impfungen mit dem Produkt Covishield erhalten haben. Sofern das Paul-Ehrlich-Institut weitere Produkte anerkennt, wird diese Liste entsprechend erweitert. Für Personen, die in Drittstaaten mit einem der vier in der EU zugelassenen Produkte geimpft sind ist eine Bescheinigung nicht erforderlich.

Eine Bescheinigung kann im Impfzentrum der Uniklinik RWTH Aachen an folgenden Terminen ausgestellt werden:

  • 7. September 2021, 9 bis 11 Uhr
  • 8. September 2021, 9 bis 11 Uhr
  • 9. September 2021, 9 bis 11 Uhr
  • 16. September 2021, 9 bis 11 Uhr
  • 23. September 2021, 12 bis 14 Uhr

Nach dem 23. September 2021 findet die Impfsprechstunde jeweils donnerstags von 12 bis 14 Uhr statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Sie finden das Impfzentrum im Universitätsklinikum, Konferenzraum, Etage E, Flur 03 am Aufzug B2. Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Team der Hochschulärztlichen Einrichtung unter sekretariat@hsa.rwth-aachen.de zur Verfügung.

3G-Regel in den Mensen

19. August 2021 | von

Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung gilt ab kommendem Montag, 23. August, auch in den Mensen des Studierendenwerks die sogenannte 3G-Regel. Das heißt, dass dort nur noch getestete, genesene und geimpfte Personen mit entsprechendem Nachweis Zutritt haben, wie das Studierendenwerk bekannt gibt.

Nachweise können demnach sowohl in Papier- als auch in digitaler Form vorgezeigt werden. Zusätzlich ist es erforderlich, ein Dokument zur Identitätsprüfung mitzubringen. Der Zutritt in die Mensa ist durch Vorlage folgender Nachweise möglich:

  • Getestet: Negativer Testnachweis einer Teststelle (nicht älter als 48 Stunden)
  • Genesen: Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion
  • Geimpft: Nachweis über die vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt

Personen, die mit anderen Impfstoffen als mit den in der EU zugelassenen geimpft sind, müssen einen aktuellen Test vorweisen, um die 3G-Anforderungen zu erfüllen.

Des Weiteren bittet das Studierendenwerk Aachen um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen nicht zwischen To-go- und Sitzbetrieb unterschieden wird. Somit greift die 3G-Regel auch für Gäste, die das Essen nur mitnehmen möchten.

Es gelten weiterhin die Abstandsregel (auch beim Warten vor dem Gebäude) und die allgemeine Maskenpflicht.
Weitere Infos: https://www.studierendenwerk-aachen.de/de/aktuelles/beitrag/coronavirus.html

Der Impfbus kommt erneut zur RWTH

11. August 2021 | von
Impfbus

Bild: Peter Winandy

Angehörige der RWTH und weitere Impfwillige können sich kostenfrei und ohne Termin am 16. August mit dem Impfstoff ihrer Wahl impfen lassen.

Nachdem der erste Termin am 05. August 2021 ein großer Erfolg war, macht der Impfbus der Städteregion Aachen am Montag, 16. August 2021, erneut an der RWTH Aachen Station. Der Bus steht diesmal von 10 bis 18 Uhr vor dem Hauptgebäude, Templergraben 55. Eine Corona-Schutzimpfung ist dann unkompliziert und kostenfrei ohne Termin möglich. Der Impfstoff kann frei gewählt werden (bei Zweitimpfung im Rahmen der Zulassung).

Bitte beachten: Zur Impfung müssen ein Ausweisdokument sowie die Krankenversicherungskarte mitgebracht werden.

Der Impfbus kommt zur RWTH

03. August 2021 | von

Angehörige der RWTH und weitere Impfwillige können sich kostenfrei und ohne Termin am 5. August mit dem Impfstoff ihrer Wahl impfen lassen.

Der Impfbus der Städteregion Aachen macht am Donnerstag, 5. August 2021, an der RWTH Aachen Station. Der Bus steht von 11 bis 17 Uhr vor dem Hauptgebäude, Templergraben 55. Eine Corona-Schutzimpfung ist dann unkompliziert und kostenfrei ohne Termin möglich. Der Impfstoff kann frei gewählt werden (bei Zweitimpfung im Rahmen der Zulassung).

Bitte beachten: Zur Impfung müssen ein Ausweisdokument sowie die Krankenversicherungskarte mitgebracht werden.

Nun auch Einzeltermine zur Impfung buchbar

22. Juli 2021 | von

Die Hochschulärztliche Einrichtung erweitert nunmehr das Impfangebot zur Vorbeugung einer Covid-19-Infektion um die Möglichkeit, auch Einzeltermine zu buchen. Es wird weiterhin ausschließlich der mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer angeboten.

Das Impfangebot richtet sich insbesondere an folgende Personengruppen:

  • Personen, die eine Kreuzimpfung/ein heterologisches Impfschema wünschen: Hier ist Voraussetzung, dass bereits eine erste Impfung mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca erfolgt ist
  • Genesene nach der von der Ständigen Impfkommission definierten Wartezeit von 6 Monaten.
  • Personen, die kürzlich in den Aachener Raum gezogen sind und bereits ihre erste Impfung erhalten haben.

Hochschulleitung und Krisenstab bitten, folgende Hinweise zu beachten:

  • Bitte  zum vereinbarten Impftermin in jedem Fall die notwendigen Dokumentationen zu einer ersten Impfung bzw. den Nachweis über eine Genesung mitbringen. Nur so kann in der Hochschulärztlichen Einrichtung eine ordentliche, medizinische Beratung erfolgen.
  • Bitte bei der Terminplanung die von der Ständigen Impfkommission festgelegten Mindestimpfabstände von 3 (BioNTech) bzw. 4 (Heterologische Impfung) Wochen berücksichtigen.
  • Falls ein Termin nicht wahrgenommen werden kann oder bereits an anderer Stelle einen Termin zur Impfung wahrgenommen wird, sollte die Hochschulärztliche Einrichtung bitte umgehend per E-Mail unter coronaimpfung@hsa.rwth-aachen.de informiert werden. Auf Mehrfachbuchungen sollte unbeedingt verzichtet werden.

Das Buchungsportal, welches unter https://ecampus.rwth-aachen.de/units/hsa zu finden ist, wird ab sofort geöffnet. Für die Buchung benötigen Beschäftigte ihre Personalnummer. Studierende benötigen ihre Matrikelnummer. Falls diese  nicht bekannt sein sollte, findet sich diese im RWTH Selfservice unter RWTH Daten.

Folgende Ansprechpartner*innen helfen zudem weiter:

  • bei medizinischen Fragen  die Hochschulärztliche Einrichtung
  • bei technischen Problemen  das IT-ServiceDesk,
  • bei Fragen zur Personalnummer  die jeweilige Personalabteilung sowie
  • bei Fragen zur Matrikelnummer  das Studierendensekretariat.

Impfungen ohne Termin möglich

09. Juli 2021 | von

Die Zeiten der Impfstoffknappheit gehören jetzt auch in der StädteRegion Aachen der Vergangenheit an. Aus diesem Grund sind ab heute Impfungen für alle Impfwilligen ab 16 Jahren im Impfzentrum Aachen möglich und das – anders als bisher – auch ohne Termin. Mehr als der Personalausweis und – wenn vorhanden – das gelbe Impfheft sind nicht notwendig. Aufgrund der hohen Liefermengen kann zudem auch jeder vor Ort seinen Impfstoff frei wählen. Das Impfzentrum (Hubert-Wienen-Straße 8, 52070 Aachen) ist an diesem Wochenende (Freitag bis Sonntag) jeweils von 7:30 Uhr bis 22:30 Uhr geöffnet. Impfwillige ohne Termin werden bis 22:00 Uhr angenommen.

Weitere Informationen auf der Webseite der Stadt Aachen.

Testverpflichtung bei Rückkehr nach fünf und mehr Tagen an die Arbeitsstätte

08. Juli 2021 | von

Hochschulleitung und Krisenstab weisen darauf hin, dass die neue Coronaschutzverordnung ab morgen, Freitag, den 9. Juli eine einmalige Testverpflichtung für alle Beschäftigten vorsieht, die aus einem mindestens fünf Werktage andauernden Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen erstmals an die Arbeitsstätte in Präsenz zurückkehren.

Beschäftigte müssen an diesem Tag einen gültigen, negativen Bürgertest, einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder einen gültigen Genesenennachweis den jeweiligen Vorgesetzten vorlegen. Es ist auch möglich, dass Beschäftigte zu Beginn dieses Arbeitstags einen dokumentierten, beaufsichtigten Test im Rahmen der Beschäftigtentestung nach § 4 der Corona-Test-und -Quarantäneverordnung durchführen. Selbsttests können weiterhin kostenlos im RWTH-Kaufhaus bezogen werden.

Für die Einhaltung dieser Vorschrift sind die Beschäftigten sowie die jeweiligen Vorgesetzten gleichsam verantwortlich.

Weitere Hinweise können werden in Kürze auch in den FAQs veröffentlicht.