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Corona-News

Kategorie: ‘Allgemein’

Erneute Ausweitung des Impfangebotes

07. Juli 2021 | von

In Abstimmung mit der Hochschulärztlichen Einrichtung wurde entschieden, das Impfangebot auf alle Personen zu erweitern, die bis zum 30.06.2005 geboren sind. Personen der bisher aufgerufenen Altersgruppen bleiben natürlich weiterhin buchungsberechtigt.

Das Buchungsportal, welches unter diesem Link zu finden ist, wird für die neue Altersgruppe ab Donnerstag, 8. Juli 2021, 9 Uhr, geöffnet. Für die Buchung benötigen Beschäftigte ihre Personalnummer. Studierende benötigen ihre Matrikelnummer. Falls diese nicht bekannt sein sollte, findet sich diese im RWTH Selfservice unter RWTH Daten.

Krisentab und Hochschulleitung bitten, sich

  • bei medizinischen Fragen an die Hochschulärztliche Einrichtung
  • bei technischen Problemen an das IT-ServiceDesk,
  • bei Fragen zur Personalnummer an die jeweilige Personalabteilung sowie
  • bei Fragen zur Matrikelnummer an das Studierendensekretariat

zu wenden.

Zudem wird gebeten, folgende Hinweise der Hochschulärztlichen Einrichtung zu beachten:

  • Aktuell wird ausschließlich der mRNA-Impfstoff von BioNTech verimpft.
  • Sollten aktuell keine Termine im Buchungsportal der Hochschulärztlichen Einrichtung verfügbar sein, sollte in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob neue Termine eingestellt wurden. Die Hochschulärztliche Einrichtung stellt meist zur Mitte der Woche neue Termine für die Folgewoche ein.

 

 

Erweiterung des Impfangebotes

02. Juli 2021 | von

In Abstimmung mit der Hochschulärztlichen Einrichtung wurde entschieden, das Impfangebot auf alle Personen zu erweitern, die bis zum 31.12.2000 geboren sind. Personen der bisher aufgerufenen Altersgruppen bleiben natürlich weiterhin buchungsberechtigt. Das Buchungsportal, welches  unter diesem Link zu finden ist, wird für die neue Altersgruppe ab Montag, 5. Juli 2021, 9 Uhr, geöffnet. Für die Buchung benötigen Beschäftigte ihre Personalnummer. Studierende benötigen ihre Matrikelnummer. Falls diese nicht bekannt sein sollte, findet sich diese im RWTH Selfservice unter RWTH Daten.

Es wird gebeten, sich

  • bei medizinischen Fragen an die Hochschulärztliche Einrichtung,
  • bei technischen Problemen an das IT-ServiceDesk,
  • bei Fragen zur Personalnummer an die jeweilige Personalabteilung sowie
  • bei Fragen zur Matrikelnummer an das Studierendensekretariat

zu wenden.

Zudem sind folgende Hinweise der Hochschulärztlichen Einrichtung zu beachten:

  • Aktuell wird ausschließlich der mRNA-Impfstoff von BioNTech verimpft.
  • Auf Grund der immer noch bestehenden Mangelsituation von Impfstoffen ist die Einhaltung des Impfschemas von 6 Wochen zwingend notwendig. Abweichende Terminierungen aus persönlichen Gründen sind daher ausgeschlossen.
  • Sollten aktuell keine Termine im Buchungsportal der Hochschulärztlichen Einrichtung verfügbar sein, sollte bitte in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob neue Termine eingestellt wurden. Die Hochschulärztliche Einrichtung stellt meist zur Mitte der Woche neue Termine für die Folgewoche ein.

Der Krisenstab wird kurzfristig informieren, sobald Personen weiterer Geburtsjahrgänge einen Impftermin buchen können.

Neues zum Impfangebot

29. Juni 2021 | von

In Abstimmung mit der Hochschulärztlichen Einrichtung wurde entschieden, das Impfangebot auf alle Personen zu erweitern, die bis zum 31.12.1997 geboren sind. Personen der bisher aufgerufenen Altersgruppen bleiben natürlich weiterhin buchungsberechtigt.

Das Buchungsportal, welches unter diesem Link zu finden ist, wird für die neue Altersgruppe ab Mittwoch, 30. Juni , 11 Uhr, geöffnet. Für die Buchung benötigen Beschäftigte ihre Personalnummer. Studierende benötigen ihre Matrikelnummer. Falls diese nicht bekannt sein sollte, findet sich diese im RWTH Selfservice unter RWTH Daten.

Es wird gebeten, sich

  • bei medizinischen Fragen an die Hochschulärztliche Einrichtung
  • bei technischen Problemen an das IT-ServiceDesk,
  • bei Fragen zur Personalnummer an die jeweilige Personalabteilung sowie
  • bei Fragen zur Matrikelnummer an das Studierendensekretariat

zu wenden.

Der Krisenstab bittet, folgende Hinweise der Hochschulärztlichen Einrichtung zu beachten:

  • Aktuell wird ausschließlich der mRNA-Impfstoff von BioNTech verimpft.
  • Auf Grund der immer noch bestehenden Mangelsituation von Impfstoffen ist die Einhaltung des Impfschemas von sechs Wochen zwingend notwendig. Abweichende Terminierungen aus persönlichen Gründen sind daher ausgeschlossen.
  • Personen, die bereits bei einer anderen Einrichtung (Impfzentrum, hausärztliche Praxis usw.) eine Erstimpfung erhalten haben, können keine Zweitimpfung bei der Hochschulärztlichen Einrichtung buchen.
  • Sollten aktuell keine Termine im Buchungsportal der Hochschulärztlichen Einrichtung verfügbar sein, sollte in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob neue Termine eingestellt wurden. Die Hochschulärztliche Einrichtung stellt meist zur Mitte der Woche neue Termine für die Folgewoche ein.

Der Krisenstab wird kurzfristig informieren, sobald Personen weiterer Geburtsjahrgänge einen Impftermin buchen können.

Neues zum Impfangebot

28. Juni 2021 | von

In Abstimmung mit der Hochschulärztlichen Einrichtung wurde entschieden, das Impfangebot auf alle Personen zu erweitern, die bis zum 31.12.1995 geboren sind. Personen der bisher aufgerufenen Altersgruppen bleiben natürlich weiterhin buchungsberechtigt.

Das Buchungsportal, welches unter diesem Link zu finden ist, wird für die neue Altersgruppe ab Dienstag, 29. Juni , 8 Uhr, geöffnet. Für die Buchung benötigen Beschäftigte ihre Personalnummer. Studierende benötigen ihre Matrikelnummer. Falls diese nicht bekannt sein sollte, findet sich diese im RWTH Selfservice unter RWTH Daten.

Es wird gebeten, sich

  • bei medizinischen Fragen an die Hochschulärztliche Einrichtung
  • bei technischen Problemen an das IT-ServiceDesk,
  • bei Fragen zur Personalnummer an die jeweilige Personalabteilung sowie
  • bei Fragen zur Matrikelnummer an das Studierendensekretariat

zu wenden.

Der Krisenstab bittet, folgende Hinweise der Hochschulärztlichen Einrichtung zu beachten:

  • Aktuell wird ausschließlich der mRNA-Impfstoff von BioNTech verimpft.
  • Auf Grund der immer noch bestehenden Mangelsituation von Impfstoffen ist die Einhaltung des Impfschemas von sechs Wochen zwingend notwendig. Abweichende Terminierungen aus persönlichen Gründen sind daher ausgeschlossen.
  • Personen, die bereits bei einer anderen Einrichtung (Impfzentrum, hausärztliche Praxis usw.) eine Erstimpfung erhalten haben, können keine Zweitimpfung bei der Hochschulärztlichen Einrichtung buchen.
  • Sollten aktuell keine Termine im Buchungsportal der Hochschulärztlichen Einrichtung verfügbar sein, sollte in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob neue Termine eingestellt wurden. Die Hochschulärztliche Einrichtung stellt meist zur Mitte der Woche neue Termine für die Folgewoche ein.

Der Krisenstab wird kurzfristig informieren, sobald Personen weiterer Geburtsjahrgänge einen Impftermin buchen können.

Hinweise zum Thema Impfung

25. Juni 2021 | von

Hochschulleitung und Krisenstab der RWTH Aachen weisen auf folgende Hinweise rund um das Thema Covid-19-Impfung hin:

Der Krisenstab wird kurzfristig informieren, sobald sich weitere Informationen rund um das Thema Impfen ergeben.

Regelungen zu Home-Office und Lehrbetrieb aktualisiert

23. Juni 2021 | von

Im Hinblick auf die aktuellen Vorgaben durch Bund und Land haben Rektorat und Krisenstab der RWTH Aachen folgende Regelungen aktualisiert:

Zudem wird ausdrücklich gebeten, folgende Hinweise zu beachten, die weiterhin Bestand haben:

  • Es besteht weiterhin die Verpflichtung, auf den Gängen und Fluren innerhalb der Gebäude der RWTH mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Selbsttests können im RWTH-Kaufhaus weiterhin kostenlos bezogen werden.

Weitere Schutzmaßnahmen, auch zur geltenden Maskenpflicht in Räumlichkeiten der RWTH, können der Übersicht über Schutzmaßnahmen im Arbeitsumfeld entnommen werden, die zeitnah veröffentlicht wird.

Abschließend weist der Krisenstab darauf hin, dass für Beschäftigte und Studierende keine Verpflichtung besteht, über den eigenen Stand zur Covid-19-Impfung Auskunft zu geben. Ein besondere Auskunftspflicht kann nur gegeben sein, wenn eine gesetzliche Grundlage (wie beispielsweise im Krankenhausbetrieb oder bei expliziten Vorgaben der Landesregierung) existiert.

Sobald neue Informationen vorliegen, wird auch an dieser Stelle zeitnah informiert.

Ferienfreizeit in den Sommerferien 2021

23. Juni 2021 | von

Auch in diesem Jahr bietet der Familienservice des RWTH-Gleichstellungsbüros (GSB) ein Sommerferien-Freizeitprogramm in den ersten drei Ferienwochen und in der letzten Woche an. Damit die Ferienfreizeit während der Pandemie mit größtmöglicher Verbindlichkeit und Sicherheit für alle Beteiligten stattfinden kann, wird die Gruppengröße verkleinert und ein negativer Corona-Nachweis als Voraussetzung der Teilnahme gemacht. Weiterlesen »

Impfangebot wird erneut ausgeweitet

21. Juni 2021 | von

In Abstimmung mit der Hochschulärztlichen Einrichtung wurde entschieden, das Impfangebot auf alle Personen zu erweitern, die bis zum 31.12.1993 geboren sind. Personen der bisher aufgerufenen Altersgruppen bleiben natürlich weiterhin buchungsberechtigt. Das Buchungsportal, welches unter diesem Link zu finden ist, wird für die neue Altersgruppe ab Dienstag, 22. Juni, 8 Uhr geöffnet. Für die Buchung benötigen Beschäftigte ihre Personalnummer. Studierende benötigen ihre Matrikelnummer. Falls diese Ihnen nicht bekannt sein sollte, findet sich diese im RWTH Selfservice unter RWTH Daten.

Im Fallen von Schwierigkeiten wird gebeten, sich

  • bei technischen Problemen an das IT-ServiceDesk,
  • bei Fragen zur Personalnummer an die jeweilige Personalabteilung sowie
  • bei Fragen zur Matrikelnummer an das Studierendensekretariat

zu wenden.

Folgende Hinweise gibt zudem die Hochschulärztlichen Einrichtung:

  • Aktuell wird ausschließlich der mRNA-Impfstoff von BioNTech verimpft.
  • Auf Grund der immer noch bestehenden Mangelsituation von Impfstoffen ist die Einhaltung des Impfschemas von 6 Wochen zwingend notwendig. Abweichende Terminierungen aus persönlichen Gründen sind daher ausgeschlossen.
  • Personen, die bereits bei einer anderen Einrichtung (Impfzentrum, hausärztliche Praxis usw.) eine Erstimpfung erhalten haben, können keine Zweitimpfung bei der Hochschulärztlichen Einrichtung buchen.

Der Krisenstab wird kurzfristig informieren, sobald Personen weiterer Geburtsjahrgänge einen Impftermin buchen können.

Öffnungen beim Hochschulsport

18. Juni 2021 | von

Das RWTH Gym und die Beachcourts des Hochschulsportzentrums werden ab dem 21. Juni wieder geöffnet. Aufgrund der Entwicklung der Coron  Inzidenzzahlen plant das HSZ ab dem 21. Juni zudem ein erweitertes Übergangsprogramm. Zum 28. Juni finden außerdem wieder Kontaktsportarten und ein Indoor-Programm statt. „Wir hoffen, allen Studierenden und Beschäftigten ein Stück Normalität wiederzugeben und neben der sportlichen Betätigung auch soziale Kontakte zu ermöglichen“, erklärt Peter Lynen, Leiter des HSZ. Alle Detailinformationen zum Programm sind unter der Sportartensuche ersichtlich. Bei den Kontakt- und Indoorsportarten, sowie beim Training im RWTH GYM wir weiterhin eine Testung empfohlen. Die Sauna, die Umkleiden und die Sanitäranlagen (Ausnahme Stadion Königshügel) und die Outdoorfitnessanlagen bleiben weiterhin geschlossen.

Erweiterung des Impfangebotes

16. Juni 2021 | von

In Abstimmung mit der Hochschulärztlichen Einrichtung wurde entschieden, das Impfangebot auf alle Personen zu erweitern, die bis zum 31.12.1990 geboren sind. Personen der bisher aufgerufenen Altersgruppen bleiben natürlich weiterhin buchungsberechtigt. Das Buchungsportal, welches Sie unter diesem Link finden, wird für die neue Altersgruppe ab Donnerstag, 17. Juni 2021, 8 Uhr geöffnet. Für die Buchung benötigen Beschäftigte weiterhin Ihre Personalnummer. Falls diese nicht bekannt sein sollte, findet sich diese im RWTH Selfservice unter RWTH Daten. Darüber hinaus hilft die zuständige Personalabteilung hier gerne weiter.

Zu beachten sind noch folgende Hinweise der Hochschulärztlichen Einrichtung:

  • Auf Grund der immer noch bestehenden Mangelsituation von Impfstoffen ist die Einhaltung des Impfschemas von 6 Wochen zwingend notwendig. Abweichende Terminierungen aus persönlichen Gründen sind daher ausgeschlossen.
  • Personen, die bereits bei einer anderen Einrichtung (Impfzentrum, hausärztliche Praxis usw.) eine Erstimpfung erhalten haben, können keine Zweitimpfung bei der Hochschulärztlichen Einrichtung buchen.

Der Krisenstab wird kurzfristig informieren, sobald Personen weiterer Geburtsjahrgänge einen Impftermin buchen können.