Die Bundesregierung hat mit einer Verordnung besondere Regelungen für die Beheizung von öffentlichen Gebäuden und den darin befindlichen Arbeitsplätzen festgelegt. Aus gegebenem Anlass weist die RWTH nun darauf hin, dass der zusätzliche Betrieb von eigenen elektrischen Heizgeräten – unabhängig, ob privat oder dienstlich finanziert – grundsätzlich untersagt ist. Ausnahmen sind nur zulässig, sofern diese vorab mit dem Dezernat 10.0 – Facility Management abgestimmt und damit Teil eines genehmigten Warmluftkonzeptes sind.
Es ist zu beachten, dass solche Geräte eine relativ hohe Anschlussleistung besitzen. Es besteht die Gefahr einer Überlastung des (RWTH–)Stromnetzes. Bei unsachgemäßem Gebrauch, insbesondere bei Heizlüftern, besteht zudem eine latente Brandgefahr durch Überhitzung der Geräte.
Zusätzlicher Betrieb von eigenen elektrischen Heizgeräten ist untersagt
30. September 2022 | von Dezernat 3.0
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