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Corona-News

Generelles Besuchsverbot in der Uniklinik

17. März 2020 | von

Die Uniklinik RWTH Aachen hat mit sofortiger Wirkung ein generelles Besuchsverbot erlassen. Das bedeutet, dass aktuell keine Besuche in der Uniklinik RWTH Aachen möglichsind. Die Uniklinik folgt damit einer Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit dieser Maßnahme solle die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 eingedämmt und die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung von Patientinnen und Patienten, Angehörigen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie möglicherweise (bei unerkannten Infektionen) auch von Besucherinnen und Besuchern minimiert werden.

Ausgenommen von dem Besuchsverbot seien laut einer Mitteilung der Uniklinik Eltern und Begleitpersonen von Kindern sowie von Patienten, die unmittelbar dem Tode nahe sind. In allen anderen Fällen wird gebeten, über Telefon und soziale Medien mit Patientinnen und Patienten Kontakt zu halten. Allen stehe dafür 24 Stunden am Tag kostenloses WLAN zur Verfügung, heißt es weiter. Das Besuchsverbot gelte bis zu seiner expliziten Aufhebung. Die Klinik-Leitung bittet um Verständnis für diese notwendige Maßnahme.

https://www.ukaachen.de/index.php?id=11729

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