Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch in Nordrhein-Westfalen kurzfristig Regelungen erlassen werden, die die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung einschränken. Dabei geht die RWTH aktuell davon aus, dass es keine Beschränkungen für Personen auf dem Weg zur Arbeitsstätte geben wird. Da aber auch damit zu rechnen ist, dass mögliche Maßnahmen überwacht werden, ist davon auszugehen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RWTH in diesem Fall eine Bescheinigung brauchen, dass sie nicht im Homeoffice arbeiten und ihren Arbeitsplatz an der RWTH aufsuchen. Im Bedarfsfall sollen entsprechende Bescheinigungen von den jeweiligen Hochschuleinrichtungen ausgestellt werden. Dafür stellt das Personaldezernat ein Formular im Formularschrank des Intranets zur Verfügung (Wegebescheinigung).
Hier finden Sie das Formular für das wissenschaftliche Tarifpersonal und Hilfskräfte.
Hier finden Sie das Formular für Tarifpersonal in Technik und Verwaltung.