Auch wenn der Kreis Heinsberg seitens des Robert-Koch-Instituts nicht mehr besonders eingestuft wird, bittet die RWTH die Beschäftigten aus dem Kreis Heinsberg weiterhin im Home-Office zu arbeiten. Diese Regelung gilt bis zum Ende der Osterferien, also bis zum 19. April 2020. Alle Regelungen und Fristen der RWTH rund um das Themengebiet Corona finden Sie ab sofort unter:
Alle RWTH-Angehörigen werden gebeten, sich regelmäßig auf dieser Seite zu informieren. Die Fristen werden regelmäßig vom Krisenstab der Hochschule aktualisiert.