Eine Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 23. April 2020 erlaubt es der RWTH nun, ab dem 11. Mai 2020 Klausuren unter Einhaltung der Hygienevorgaben stattfinden zu lassen. Die RWTH empfiehlt, auf mündliche Prüfungen in Präsenz weiterhin zu verzichten und stattdessen Videokonferenzsysteme zu nutzen, um das Kontaktrisiko vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie weiterhin zu minimieren.
Laborpraktika können voraussichtlich am 4. Mai beginnen. Einsichtnahmen in Präsenz ebenso, sind aber ebenso engen Regeln unterworfen. Schnellstmöglich wird eine Handlungsempfehlung zur Durchführung der Veranstaltungen für die Prüfenden und die Studierenden gegeben. Mit der Verschiebung der im Sommersemester vor dem 11. Mai ausgefallenen Termine auf die Zeit nach der Exkursionswoche wird im Anschluss umgehend begonnen. Die RWTH informiert dazu regelmäßig auf ihrer Website und in diesem Blog.
Digital angebotene Lehrveranstaltungen wie Seminare, Vorlesungen und Übungen dürfen nur aus zwingenden Gründen bei einer Größe bis maximal 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in eine Präsenzveranstaltung umgewandelt werden. Absprachen dazu werden mit dem Rektorat getroffen.