Archiv für April 2020
Initiative kann 1500 Faceshields pro Tag an der RWTH produzieren
Vielerorts engagieren sich derzeit Menschen, um dringend benötigte Hilfsmittel im Kampf gegen die Corona-Pandemie zu fertigen. Auch in Aachen startete unter dem Titel „fightcorona.ac“ eine Initiative. Ziel ist unter anderem die Fertigung eines Behelfsvisiers für medizinisches Personal mit intensivem Patientenkontakt. Inzwischen können bis zu 1.500 so genannte Faceshields pro Tag an der RWTH Aachen produziert werden. „Das ist Rapid Prototyping in Perfektion: Durch 3D-Druck und ähnliche Verfahren lässt sich innerhalb weniger Stunden aus einem 3D-Modell im Computer ein Prototyp fertigen, testen und das Design direkt anpassen“, so RWTH-Professor Jan Borchers, Initiator der Initiative fightcorona.ac.
https://www.rwth-aachen.de/go/id/hgdov?#aaaaaaaaaahgdso
Warum „#RWTH hilft“ so wertvoll ist
Eine gemeinsame Aktion will die durch die Corona-Krise benachteiligten Studierenden unterstützen: Die RWTH mit ihrem Bürgerforum RWTHextern, ihr Förderverein proRWTH e. V. und der AStA der Hochschule haben gemeinsam die Aktion „#RWTH hilft“ initiiert, um Studierende zu unterstützen, die durch die Corona-Krise benachteiligt werden. Warum dieses Engagement so wichtig ist, erläutern Rektor Professor Ulrich Rüdiger, der proRWTH-Vorsitzende Professor Ernst Schmachtenberg und Professorin Astrid Rosenthal-von der Pütten, Rektoratsbeauftragte für das Bürgerforum RWTHextern im Interview mit dem AStA.
https://www.youtube.com/watch?v=leCVH6TZ-9g
Alleinerziehende bekommen Bescheinigungen für Notfallbetreuung
Das Land NRW hat seine Regelungen für die besonderen Betreuungsbedarfe erweitert. Ab sofort können auch alleinerziehende Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, für ihre Kinder die besondere Betreuungsinfrastruktur nutzen. Dafür erforderlich ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das bestehende Arbeitsverhältnis mit Angabe des Stundenumfangs. Zusammen mit einer entsprechenden Erklärung der/des Alleinerziehenden entscheiden die Einrichtungen über entsprechende Anträge beziehungsweise können diese auf den Weg bringen. Da es keine einheitlichen Formulare für die Bescheinigung des Arbeitgebers gibt, wird empfohlen, dass Betroffene im Vorfeld mit der jeweiligen Einrichtung abklären, welche Angaben die Bescheinigung enthalten soll, wobei viele Einrichtungen wohl auch entsprechende Formulare vorhalten. Die Personalabteilungen der RWTH stehen für die Ausstellung der Bescheinigung gerne zur Verfügung.
Klausuren sind ab dem 11. Mai möglich
Eine Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 23. April 2020 erlaubt es der RWTH nun, ab dem 11. Mai 2020 Klausuren unter Einhaltung der Hygienevorgaben stattfinden zu lassen. Die RWTH empfiehlt, auf mündliche Prüfungen in Präsenz weiterhin zu verzichten und stattdessen Videokonferenzsysteme zu nutzen, um das Kontaktrisiko vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie weiterhin zu minimieren.
Laborpraktika können voraussichtlich am 4. Mai beginnen. Einsichtnahmen in Präsenz ebenso, sind aber ebenso engen Regeln unterworfen. Schnellstmöglich wird eine Handlungsempfehlung zur Durchführung der Veranstaltungen für die Prüfenden und die Studierenden gegeben. Mit der Verschiebung der im Sommersemester vor dem 11. Mai ausgefallenen Termine auf die Zeit nach der Exkursionswoche wird im Anschluss umgehend begonnen. Die RWTH informiert dazu regelmäßig auf ihrer Website und in diesem Blog.
Digital angebotene Lehrveranstaltungen wie Seminare, Vorlesungen und Übungen dürfen nur aus zwingenden Gründen bei einer Größe bis maximal 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in eine Präsenzveranstaltung umgewandelt werden. Absprachen dazu werden mit dem Rektorat getroffen.
Nationale Task Force nimmt Arbeit auf
Die Nationale Task Force des Forschungsnetzwerks Covid-19 der Universitätsmedizin hat sich heute offiziell konstituiert und damit die Arbeit aufgenommen, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF bekannt gibt. Das Netzwerk wird durch BMBF mit 150 Millionen Euro gefördert. Seine Aufgabe ist es, die Forschungsaktivitäten in den deutschen Universitätskliniken zur Bewältigung der aktuellen Pandemie-Krise zu bündeln und zu stärken. „Alle deutschen Universitätskliniken sind bereit, Teil des Nationalen Forschungsnetzes gegen Covid-19 zu werden. Es ist ein sehr gutes Zeichen. Die deutschen Universitätskliniken arbeiten Hand in Hand, um Covid-19-Patientinnen und Patienten bestmöglich zu behandeln. Es entsteht ein starkes Bündnis, dem ich viel Erfolg wünsche“, erklärt Bundesforschungsministerium Anja Karliczek.
English:The National Task Force of the Covid-19 research network of university medical institutions in Germany was officially constituted today to launch its activities, announced the Federal Ministry of Education and Research (BMBF). The network is funded by the BMBF, receiving 150 million euros. Its task is to pool and strengthen research activities in German university hospitals in order to cope with the current pandemic crisis. „All German university hospitals are ready to become part of the National Research Network against Covid-19. This is a very good sign. The hospitals are working hand in hand to provide the best possible treatment for Covid-19 patients. A strong alliance is emerging and I wish it every success,“ said Federal Minister of Research Anja Karliczek.
Wahlen zu den Gremien der Hochschule werden um ein Jahr verschoben
Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation hat das Rektorat sich mit dem Senatsvorsitzenden, den Sprechern aller akademischen Gruppen im Senat, dem AStA-Vorsitzenden, dem Wahlausschuss der Studierendenschaft, dem Vorsitzenden des Studierendenparlaments sowie den mit der Abwicklung der Hochschulwahl zuständigen Abteilungen der zentralen Hochschulverwaltung einvernehmlich auf eine Verschiebung der Wahlen zu den Gremien der Hochschule um ein ganzes Jahr verständigt. Das bedeutet, dass eine Neuwahl erst im Sommersemester 2021 erfolgen wird.
Für die einzelnen Mitglieder im Senat, in den Fakultätsräten sowie den weiteren Gremien der Hochschule hat die Verschiebung zur Folge, dass alle bis zur Neuwahl im Amt bleiben. Sollten einzelne Mitglieder das Amt nicht mehr ausüben können, können sie zurücktreten, und die Stellvertretung in der Liste rückt nach. Ist die Liste der Stellvertretung erschöpft, besteht die Möglichkeit der Nachwahl.
Eine Online-Durchführung der Wahlen als Alternative scheidet in der aktuellen Situation aus kapazitativen und organisatorischen Gründen aus. Obwohl die Etablierung der Online-Wahlen für alle Gruppen in naher Zukunft sicherlich sinnvoll ist, muss davon jetzt noch Abstand genommen werden, teilt die Hochschule mit.
Diese Entscheidung hat keine Auswirkungen auf die aktuell stattfindende Wahl zum Personalrat (der Beschäftigten in Technik und Verwaltung) hat. Diese Wahl wird wie geplant Seitens des dortigen Wahlausschusses durchgeführt.
Zusagen behalten für Wintersemester Gültigkeit
Alle Studierenden, die im Sommersemester 2020 an der RWTH eingeschrieben oder beurlaubt sind, erhalten eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Alle Studienplatzzusagen für das Sommersemester 2020 in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen behalten für das Wintersemester 2020/21 ihre Gültigkeit. Hierzu erhalten alle Betroffenen von Seiten des Studierendensekretariates sowie des International Office entsprechende Informationen, sobald diese Vorgaben in RWTHonline umgesetzt wurden. Die RWTH darf an dieser Stelle aber noch um ein wenig Geduld bitten.
Mund-Nasenschutz-Pflicht in NRW in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen
Ab Montag, 27. April, gilt auch in Nordrhein-Westfalen in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Das gab die Landesregierung am heutigen Mittwoch, 22. April, bekannt. Allen Bürgerinnen und Bürger sowie den Handelsunternehmen, werde damit die notwendige Zeit gegeben, sich auf die ab Montag geltende Regelung einzustellen. Bis dahin appelliert die Landesregierung auf freiwilligen Einsatz eines Mund-Nasenschutzes. Zulässig sind auch sogenannten Alltagsmasken und Schals, die Mund und Nase verdecken.
Mündliche Prüfungen sind weiterhin nur per Videokonferenzsystem möglich
Auf Basis der Landesvorgaben zum Sommersemester, welche online als „Kann“-Semester begonnen hat, hat das Rektorat der RWTH eine mit den Fakultäten abgestimmte Ergänzungsordnung zur übergreifenden Prüfungsordnung beschlossen. Mündliche Prüfungen sind demnach weiterhin nur per Videokonferenzsystem möglich. Grundsätzlich finden nach Absprache der Universitäten in NRW alle Lehrveranstaltungen, die digitalisiert werden können, das ganze Semester über online statt.
Ausleihe von Lehrbüchern wieder möglich
Die Universitätsbibliothek (UB) der RWTH gibt bekannt, dass ab sofort die Ausleihe von Lehrbüchern wieder möglich ist. Bestellung und Terminabsprache für die Abholung laufen über die E-Mail-Adresse ausleihe@ub.rwth-aachen.de.
Die Fernleihe für Bücher und andere Medien kann dagegen bis auf Weiteres nicht angeboten werden. Die Bestellung von Zeitschriftenartikeln über die DigiBib ist laut Informationen der UB wieder möglich. Kurzfristig vereinbarte Sonderkonditionen mit den Verwertungsgesellschaften machten es möglich, Aufsätze bis zum 31.Mai elektronisch bereitzustellen.