Wenn wegen geschlossener Kitas und Schulen die Arbeit an der RWTH nicht wahrgenommen werden kann und es diesbezüglich zu einem Verdienstausfall kommt, weist die RWTH darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, eine Entschädigung zu beantragen. Diese soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen absichern. Einen solchen Anspruch auf Entschädigung haben unter bestimmten Bedingungen Eltern oder Sorgeberechtigte, die wegen Schul- und Kitaschließungen zu Hause bleiben müssen und dadurch Einkommen verlieren. Antrage können an die zuständige Personalabteilung gestellt werden.
Weitere wichtige Informationen hierzu auch auf den Webseiten des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend und des Landschaftsverbands Rheinland (LVR).