Laut der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales dürfen die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen unter Einhaltung bestimmter Abstands- und Hygienevorgaben schriftliche Präsenzprüfungen durchführen. Die RWTH Aachen macht hiervon Gebrauch, um die verschobenen Klausuren des Wintersemesters schnellst möglich nachzuholen.
Die Klausuren werden ab dem 11. Mai in der geplanten Reihenfolge durchgeführt. Lediglich bei den Zeiten kann es zu Änderungen kommen, um die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen einhalten zu können. Ein Mitschreiben unter Vorbehalt ist aufgrund der geltenden Vorschriften nicht gestattet ist. Die Abmeldung von einer Klausur kann ohne Angabe von Gründen bis unmittelbar vor Klausurbeginn erfolgen. Eine Nichtteilnahme ohne Abmeldung wird als Fehlversuch gewertet.
Die Durchführung der Klausuren ist seitens der RWTH nur mit einem enormen Zusatzaufwand an Personal für die Organisation und Durchführung der Klausuren zu leisten. Das betrifft wegen der großen Sicherheitsabstände auch die Räume. Die RWTH bittet die Studierenden mit Blick auf die Ressourcen, sich im Krankheitsfall rechtzeitig abzumelden. Darüber hinaus werden die Studierenden im Hinblick auf die Freiversuchsregelung gebeten, nur zu einer Klausur anzutreten, auf die sich entsprechend vorbereitet wurde. Die RWTH wird die Klausurergebnisse und das Teilnahmeverhalten auswerten, bevor über eine Fortführung der Freiversuchsregelung im Wintersemester entschieden wird.
Klausuren werden ab dem 11. Mai nachgeholt
07. Mai 2020 | von Dezernat 3.0