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Corona-News

Regelungen für (Dienst-)Reisen aktualisiert

27. Mai 2020 | von

Die RWTH hat die Regelungen bezüglich Reiserückkehr und Dienstreisen aktualisiert. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben haben sich Einreisende aus dem Ausland demnach in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, wenn sie sich länger als 72 Stunden dort aufgehalten haben. Dies gilt nicht für Einreisende, die

  • sich ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben, es sei denn ein Staat weist nach der Einschätzung des European Center for Disease Prevention and Control (ECDC) eine Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von mehr als 50 Fällen pro 100 000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen auf. Eine Quarantänepflicht kann sich auch während der Dienstreise ergeben. Deswegen sollten sich Reisende immer aktuell vor und während der Reise auf den Seiten des Robert Koch-Instituts informieren.
  • sich in einem anderen Staat aufgehalten haben, für den das RKI Schutzmaßnahmen für entbehrlich hält.

Diese Regelung gilt insbesondere auch für Dienstreisen. Alle Auslandsdienstreisen, die nach den vorher genannten Regelungen eine Quarantäne zur Folge hätten, sind anzumelden und die Hochschuleinrichtung hat die Einhaltung der resultierenden Quarantänebestimmungen sicherzustellen. Sofern sich die Quarantänepflicht erst während der Dienstreise ergibt, ist dies nachträglich zu melden.

Grundsätzlich sollte auch weiterhin vor der Genehmigung von Auslandsdienstreisen, die Möglichkeit alternative Kommunikationsformen wie Video- und Telefonkonferenzen zu nutzen, geprüft werden. Neben einer möglichen bestehenden Infektionsgefahr haben viele Staaten Einreisebeschränkungen erlassen und das öffentliche Leben sowie die Mobilität eingeschränkt. Reisende sollten sich dazu tagesaktuell über die genauen Einreisebestimmungen in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts informieren. Unter den gegebenen Umständen wird dringend empfohlen bis auf weiteres Flugreisen ausschließlich über die Rahmenvertragsreisebüros der RWTH zu buchen.

https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Pressemitteilungen/Maerz-2020/Infektionen-mit-Coronavirus/~ghyqc/Haeufig-gestellte-Fragen-zum-Coronavirus/

https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Pressemitteilungen/Maerz-2020/NRW-Landesregierung-verschiebt-Start-des/~gybjo/Aktuell-geltende-Fristen-und-Termine/

 

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