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Corona-News

Angaben zur Datenschutzerklärung von mündlichen Prüfungen via Zoom

13. Juli 2020 | von

Die Regelungen zu mündlichen Prüfungen mit Zoom wurden aktualisiert. Entgegen früherer Angaben ist es nicht notwendig, dass Studierende Ihr Einverständnis zur Durchführung der mündlichen Prüfung mit Zoom schriftlich einreichen müssen. Es ist erforderlich, dass die Studierenden im Rahmen der Prüfung über ihre Rechte aufgeklärt werden. Die dafür erforderliche Datenschutzerklärung finden Sie unter diesem Link.  (https://video.cls.rwth-aachen.de/gebrauchsanweisungen/#ich-m%c3%b6chte-meineveranstaltung-mithilfe-eines-virtuellen-meetingraums-in-zoom-durchf%c3%bchren) Es wird darum gebeten, immer die aktuellste Fassung zu verwenden.

Mit der Aktivierung des Zugangslinks, bzw. der Einwahl in den Konferenzraum mittels des Passwortes, stimmen die Studierenden der Durchführung der mündlichen Prüfung zu. Detaillierte Informationen dazu gibt es außerdem in der Handreichung „Prüfungs-, Lehrveranstaltungen und Einsichtnahmen im Sommersemester 2020“ (https://download.cms.rwth-aachen.de/WebDAV_5.2/konsolidierte_Handreichungen_Lehre_DE.pdf).

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