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Corona-News

Regelungen für schriftliche und elektronische Prüfungen

30. Juli 2020 | von

Aufgrund aktueller Entwicklungen hat der Krisenstab beschlossen, dass ab dem 10. August die Pflicht besteht, auf den Gängen und Fluren innerhalb der RWTH eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei den schriftlichen Klausuren kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Klausurplatz abgelegt werden, solange dort der 1,50 m Sicherheitsabstand eingehalten wird. In dem Fall, dass bei einer Teilnehmerin bzw. einem Teilnehmer eine Infektion mit COVID-19 festgestellt wird, werden alle Teilnehmer/innen und Aufsichtskräfte darüber informiert und als Kontaktpersonen der Kategorie II des RKI angesehen. In diesem Fall ist keine Quarantäne vorgesehen.

Bei den elektronischen Klausuren im ZuseLab kann der Sicherheitsabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden. In diesem Fall müssen die Teilnehmer/innen die Mund-Nasen-Bedeckung bis zum Beginn der Klausur tragen und werden gebeten, vor der Klausur von Gesprächen mit ihren Nachbarinnen/Nachbarn abzusehen. Das ZuseLab ist voll belegt, weil andernfalls die Hälfte der Klausuren wegen mangelnder Kapazität ersatzlos gestrichen werden müsste. Deshalb sind Trennwände aus Plexiglas zwischen den Klausurplätzen montiert und die Klimaanlage sorgt für eine ausreichende Belüftung.

Im Sinne der Corona-Schutzverordnung wird dabei das Verfahren der erweiterten Rückverfolgung mit einem entsprechenden Sitzplan angewendet. Sollte bei einer Teilnehmerin/einem Teilnehmer eine Infektion mit COVID-19 festgestellt werden, werden ebenfalls alle informiert, allerdings werden diejenigen, die im näheren Umkreis der Person gesessen haben, als Kontaktpersonen der Kategorie I des RKI angesehen. Als Konsequenz ist für diese Personengruppe eine Meldung der RWTH an das Gesundheitsamt sowie eine zweiwöchige Quarantäne vorgeschrieben.

Die Hochschule sieht es als ihre Pflicht an, Studierende und Beschäftigte im Rahmen einer Transparenz über mögliche Folgen aufzuklären, wobei natürlich versucht wird, das Risiko minimal zu halten. Letztendlich muss jede/r selbst entscheiden, ob sie/er an Prüfungen teilnimmt.

Zu beachten ist, dass sich Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) oder Fieber nicht in den Räumlichkeiten der RWTH aufhalten dürfen. Personen mit entsprechenden Krankheitssymptomen, sollten im Sinne einer Rücksichtnahme gegenüber Mitstudierenden und Aufsichtskräften auf eine Klausurteilnahme verzichten. Dazu können sie sich weiterhin bis vor der Prüfung abmelden.

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