Kategorien
Seiten
-

Corona-News

Neue Regeln bei Rückkehr aus Risikogebieten für Prüfungen

12. August 2020 | von

Das Land NRW hat neue Regelungen zur Einreise aus Risikogebieten bekannt gegeben. Auch für Studierende, die aus einem Risikogebiet einreisen, gelten nun die allgemein bekannten Regeln zur zweiwöchigen Quarantäne mit Möglichkeit einer Frei-Testung. Einzig für Studierende, die für maximal 72 Stunden aus einem Risikogebiet einreisen, um eine Prüfung abzulegen, und danach wieder ausreisen, bestehen hier Ausnahmen.

Bei Fragen rund um dieses Thema sollen die Studierenden Kontakt mit ihrem zuständigen Gesundheitsamt aufnehmen. Für Studierende, die in der Städteregion Aachen wohnen, ist dies das Gesundheitsamt Aachen (infektionsschutz@staedteregion-aachen.de).

Sofern Studierende beabsichtigen, aus einem Risikogebiet einzureisen und zeitnah eine Prüfung abzulegen, werden sie darauf hingewiesen, dass die Frei-Testung und damit die Aufhebung einer Quarantäne einige Tage in Anspruch nehmen kann. Sofern aus diesem Grund eine angemeldete Prüfung nicht wahrgenommen werden kann, werden die Studierenden gebeten, sich mit der Bitte um einen alternativen Termin an ihren Prüfer beziehungsweise ihre Prüferin oder den Prüfungsausschuss zu wenden. https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

 

Kommentare sind geschlossen.