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Corona-News

Archiv für Oktober 2020

Mensen bleiben für Studierende und Hochschulbeschäftigte geöffnet

30. Oktober 2020 | von

Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW steht die Bewirtung in den Mensen ab Montag, 2. November, nur noch Studierenden und Hochschulbeschäftigten zur Verfügung. Das teilt das Studierendenwerk Aachen mit. Laut Schutzverordnung vom 30. Oktober dürfen Betriebskantinen und Mensen in Bildungseinrichtungen zur Versorgung der Beschäftigten bzw. der Nutzerinnen und Nutzer der Bildungseinrichtungen betrieben werden. Das Studierendenwerk erklärt, dass vor diesem Hintergrund Einlasskontrollen stattfinden werden. Studierende und Hochschulbedienstete müssen somit unbedingt einen Dienst- bzw. Studierendenausweis mitbringen, um ihre Hochschulzugehörigkeit am Eingang nachzuweisen. Bei Bedarf kann ein Hochschulausweis bei der Abteilung 5.1 beantragt werden. Das Antragsformular findet sich hier: https://www.rwth-aachen.de/orga/hochschulausweis

Der Sitzbereich in den Mensen bleibt vorerst geöffnet.

Hochschulsport stellt vorübergehend Betrieb ein, Sportanlagen bleiben bis auf Lauf- und Finnbahn geschlossen

30. Oktober 2020 | von

Die RWTH Aachen ist leider aufgrund der aktuellen Entwicklung um die Verbreitung des Coronavirus sowie der Anordnungen der zuständigen Behörden gezwungen, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus und zur Entlastung des Gesundheitssystems umzusetzen. Als Konsequenz hieraus muss der Sportbetrieb, der Abo-Betrieb, die Sportstättenvermietung und -überlassung ab Montag, 2. November, 2020 eingestellt werden. Das gibt das Hochschulsportzentrum bekannt. Hiervon sind ausnahmslos alle Angebote des Hochschulsportzentrums betroffen, egal ob diese in hochschuleigenen, städtischen oder Anlagen externer Partner stattfinden.

„Wir bedauern es sehr, dass wir den Sportbetrieb wieder einstellen und die Sportanlagen schließen müssen. Wir hoffen sehr, dass wir im Dezember wieder ein Sportprogramm anbieten können“, erklärt Peter Lynen, Leiter des HSZ. Von der Schließung betroffen sind alle Sporthallen, die Cagesoccer-Anlage, der Allwetterplatz, der Naturrasenplatz, die Outdoor Fitnessanlagen, das RWTH Gym, die Sauna und die Umkleiden und Sanitäranlagen.

Die Laufbahn im Stadion Königshügel und die Finnbahn bleiben bis auf weiteres zunächst geöffnet. Hierbei ist zu beachten, dass laut Corona Schutzverordnung nur maximal zwei Personen zusammen trainieren dürfen.

Der Zeitpunkt zur Wiederaufnahme des Betriebs und der Anmeldestart für das WiSe 2020 – 2021 wird von den zukünftigen Entwicklungen abhängen und kurzfristig auf der HSZ Website kommuniziert. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Servicepoint nur telefonisch, per E-Mail oder nach Absprache zu erreichen ist. Die Maßnahmen orientieren sich an den Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums, den Maßgaben des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Krisenstäbe der Städteregion Aachen und der RWTH Aachen. Nähere aktuelle Informationen zum Vorgehen der Hochschulleitung sind auf der Website der Hochschule zu finden.

Auch die Lernräume in der Bibliothek werden geschlossen

30. Oktober 2020 | von

Auf Grund des weiter steigenden Infektionsgeschehens hat das Rektorat in Abstimmung mit dem Krisenstab beschlossen, alle Lernräume an der RWTH Aachen zu schließen. Dies schließt die Lernräume in der Universitätsbibliothek mit ein. Auch sie werden ab Samstag, 31. Oktober, geschlossen bleiben. Die übrigen Services der Unibib bleiben davon zunächst unberührt.

https://www.ub.rwth-aachen.de/cms/~hame/UBlidx/1/

Digitale Infowoche im Studierendenwerk Aachen

30. Oktober 2020 | von

Das Studierendenwerk Aachen informiert zu Semesterbeginn rein digital über seine verschiedenen Leistungsbereiche. Vom 2. bis zum 6. November können interessierte Studierende via Live-Chat auf Instagram ihre Fragen zu den jeweiligen Angeboten stellen.

Die Live-Chats finden jeweils um 14 Uhr zu folgenden Themen statt:

  • Montag, 2. November: BAföG/Studienfinanzierung
  • Dienstag, 3. November: Essen und Trinken/Hochschulgastronomie
  • Mittwoch, 4. November: studentisches Wohnen
  • Donnerstag, 5. November: Kinderbetreuung

Die Infowoche endet am 6. November mit einem Ersti-Gewinnspiel. Vorab können Fragen über den Instagram-Kanal des Studierendenwerks @studierendenwerkaachen eingereicht werden.

Alle weiteren Infos stehen auf www.studierendenwerk-aachen.de zur Verfügung.

Aktuelle Handreichungen rund um Lehre und Prüfungen aktualisiert

29. Oktober 2020 | von

Die Handreichungen zu den Themen Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Einsichtnahmen wurde aufgrund der veränderten Situation angepasst. Die aktualisierte Handreichung „Prüfungs-, Lehrveranstaltungen und Einsichtnahmen“ steht zum Download bereit unter https://download.cms.rwth-aachen.de/zhv/5.2/konsolidierte_Handreichungen_Lehre_DE.pdf und https://download.cms.rwth-aachen.de/zhv/5.2/Handreichung_Exkursionen_DE.pdf.

Keine öffentlichen Veranstaltungen in RWTH-Räumen

29. Oktober 2020 | von

Öffentliche Veranstaltungen  wie Kongresse und Tagungen, kulturelle Angebote sowie Veranstaltungen Dritter dürfen ab Samstag, 31. Oktober 2020, nicht mehr in Räumlichkeiten der RWTH durchgeführt werden. Dies gibt der Krisenstab der RWTH Aachen bekannt. Diese und weitere Maßnahmen werden aufgehoben, sobald die Inzidenz für die Dauer von einer Woche den Wert von 150 in Stadt und Städteregion Aachen wieder unterschritten hat. Basis sind jeweils die Veröffentlichungen von Stadt und Städteregion Aachen. Hierüber werden wir entsprechend informieren.

Auf Grund der aktuell wieder sehr dynamischen Lage ist es möglich, dass weitere Maßnahmen erforderlich werden, über die wir Sie dann umgehend informieren.

Lernräume bleiben ab Samstag wieder geschlossen

29. Oktober 2020 | von

Aufgrund der jüngsten Entwicklungen der Infektionszahlen mit dem Corona-Virus in der Städteregion Aachen bleiben die Lernräume der RWTH ab Samstag, 31. Oktober 2020, geschlossen. Bei Einsichtnahmen ist im Sinne des Infektionsschutzes verstärkt von digitalen Angeboten Gebrauch zu machen, teilt der Krisenstab der RWTH weiterhinmit. Ist dies nicht möglich, sind für Einsichtnahmen die zentral vorgehaltenen Räume zu nutzen.

Aktuelle Regelungen zur Reiserückkehr

29. Oktober 2020 | von

Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben und aus Fürsorge gegenüber allen Mitgliedern der Hochschule hat die Hochschulleitung in Abstimmung mit dem Krisenstab der RWTH Aachen folgende Regelungen im Kontext von Reisen getroffen: Sobald eine Person COVID-19-Symptome aufweist, gilt ein absolutes Betretungsverbot der RWTH. Denn auch im Umfeld der RWTH sind bereits COVID-19-Erkrankungen aufgetreten. Bisher konnte eine großflächige Quarantäne von Kontaktpersonen vermieden werden, da die erkrankten Personen zuvor verantwortungsvoll mit den Regeln zur Kontaktvermeidung und Hygiene umgegangen sind.

Dienstreisen von Beschäftigten:

Dienstreisen von Beschäftigten in Risikogebiete werden aktuell nicht genehmigt. Risikogebiete werden durch das Robert Koch Institut ausgewiesen. Es handelt sich dabei nur um Gebiete außerhalb Deutschlands. Innerdeutsch gibt es keine Risikogebiete im Sinne der CoronaEinrVO. Kehren Dienstreisende aus einem zwischenzeitlich zu einem Risikogebiet eingestuften Land zurück, gelten die Vorgaben der Coronaeinreiseverodnung (CoronaEinrVO) hinsichtlich der Meldepflicht und Quarantäneregelung.

Die Möglichkeit, Dienstreisen im Inland durchzuführen, besteht weiter. Diese sind auf zwingend notwendige Reisen zu beschränken. Wo möglich, ist von digitalen Formaten Gebrauch zu machen. ÖPNV und Flugzeug sollen möglichst nicht genutzt werden. Die RWTH nimmt das Vorliegen von triftigen Gründen für die Nutzung von Mietwagen oder privaten PKW regelmäßig an. Auflagen am Zielort, gegebenenfalls verursacht durch das Infektionsgeschehen am Wohnort sind zu beachten.

Privatreisen von Beschäftigten:

Der Krisenstab appelliert dringend an die Eigenverantwortung aller Beschäftigten, auf nicht zwingend notwendige Privatreisen zu verzichten. Wird eine Reise in ein Risikogebiet unternommen, sollten die jeweiligen Vorgesetzten hierüber vorab in Kenntnis gesetzt werden, damit eine Regelung zur Arbeitsplanung getroffen werden kann. Kehren Reisende aus einem Risikogebiet zurück, gelten die Vorgaben der CoronaEinrVO hinsichtlich der Meldepflicht und Quarantäneregelung.

Aufenthalte in der Grenzregion Niederlande, Belgien (u.a. Pendler)

Aufenthalte bis maximal 24h in den Niederlanden oder in Belgien führen bis auf weiteres nicht zu einem Betretungsverbot der RWTH.

Gleichsam ist Personen, die sich zuvor in den Niederlanden oder Belgien aufgehalten haben, die dann für maximal 24 Stunden nach Deutschland einreisen, ein Betreten der RWTH erlaubt. Darüber hinaus dürfen Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums aus einem Risikogebiet einreisen, die RWTH betreten.

Umgang mit Pendlern, Gästen, Besuchern, Dienstleistern, Fremdfirmen aus Risikogebieten:

Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums aus einem Risikogebiet einreisen, dürfen die RWTH betreten.

Der Krisenstab empfiehlt nachdrücklich, auf physische Treffen zu verzichten und auf Videokonferenzformate o.ä. auszuweichen. Reisen Gäste usw. dennoch aus Risikogebieten ein sind diese von der aufnehmenden Einrichtung auf die Meldeverpflichtung beim zuständigen Gesundheitsamt (i.d.R. der Städteregion Aachen) hinzuweisen.

Regelung für Studierende, die aus Risikogebieten einreisen:

Für Studierende, die täglich oder für bis zu 5 Tage zur Ablegung und Vorbereitung von ausbildungs- und studienbezogenen Prüfungen in das Bundesgebiet einreisen, gilt nach §3 Absatz 4 Nr. 5 CoronaEinrVO die Quarantänepflicht nicht – eine Meldung beim Gesundheitsamt ist dennoch erforderlich. Studierende, die für länger als 5 Tage eingereist sind, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Sobald diese Quarantänezeit abgelaufen ist, dürfen die Studierenden an etwaigen Präsenz-Veranstaltungen und -Prüfungen der RWTH teilnehmen. Aufnehmende Hochschuleinrichtungen werden gebeten, die Studierenden aktiv auf die Meldepflichten und Quarantäneregelungen hinzuweisen. Für einzelne Studierende aus Risikogebieten kann eine Beaufsichtigung der Klausur per Zoom angeboten werden. Nähere Informationen hierzu haben die Prüfungsausschüsse erhalten.

Hilfreiche Links:

Meldeformular der Städteregion Aachen für Grenzpendler

CoronaEinreiseVO

Risikogebiete nach RKI

(Risikogebiete werden durch das Robert Koch Institut ausgewiesen. Es handelt sich dabei nur um Gebiete außerhalb Deutschlands. Innerdeutsch gibt es keine Risikogebiete im Sinne der CoronaEinrVO.)

Angepasste Regelungen zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen und Maßnahmen an der RWTH

29. Oktober 2020 | von

Aufgrund der Auslastung der Gesundheitsämter durch die Vielzahl von Corona-Infektionen, erfolgt die Nachverfolgung von Kontaktpersonen infizierter Menschen in vielen Fällen nur verzögert. Aus diesem Grund gilt für alle Angehörigen der RWTH, die als Kontaktperson der Kategorie 1 (siehe auch: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html#doc13516162bodyText8) eingestuft werden, ein Betretungsverbot für die RWTH für die Dauer der üblichen Quarantäne. Beschäftigte der RWTH arbeiten in diesem Zeitraum aus dem Home-Office. Sollten Unsicherheiten bezüglich der Einstufung als Kontaktperson der Kategorie 1 bestehen, berät die Hochschulärztliche Einrichtung hier gerne.

Im Übrigen sollte in diesem Fall Kontakt mit dem örtlichen Gesundheitsamt aufgenommen werden.

Wichtiger Hinweis für Beschäftigte und Studierende, die im Kreis Heinsberg wohnen: Das Gesundheitsamt spricht bei Kontaktpersonen der Kategorie 1 nicht mehr in allen Fällen eine Quarantäne aus. Sollten belastbare Informationen vorliegen, dass Beschäftigte und Studierende als Kontaktperson der Kategorie 1 einzustufen sind, gilt für diese für den üblichen Zeitraum einer Quarantäne ein Betretungsverbot für die RWTH. Beschäftigte arbeiten in dieser Zeit im Home-Office.

Sollten Unsicherheiten bezüglich der Einstufung als Kontaktperson der Kategorie 1 bestehen, berät die Hochschulärztliche Einrichtung auch hier gerne.

Aktualisierte Regelungen zum Home-Office

29. Oktober 2020 | von

Aus Fürsorge gegenüber allen Mitgliedern der Hochschule hat die Hochschulleitung in Abstimmung mit dem Krisenstab der RWTH Aachen weitere Regelungen getroffen. Aufgrund des stark erhöhten Infektionsgeschehens ist das Ansteckungsrisiko an der RWTH möglichst gering zu halten, dabei aber der Dienstbetrieb sicherzustellen. Wenige persönliche Kontakte können folgendermaßen erreicht werden:

  • Allen Beschäftigten (auch studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte), bei denen die Arbeitsprozesse es ermöglichen, ist Home-Office zu ermöglichen. Sofern Beschäftigte für Home-Office anfragen, ist dies für die zweifelsfrei im Home-Office zu erledigenden Tätigkeiten zu genehmigen.
  • Arbeiten in Präsenz erfolgen nur an Corona-geeigneten Arbeitsplätzen (Gefährdungsbeurteilung). In fachlichen Fragen zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung beraten die Stabsstelle Arbeits- und Strahlenschutz sowie die Hochschulärztliche Einrichtung gerne.
  • Bei Arbeiten in Präsenz sollen sich möglichst wenige Beschäftigte (auch für stud. und wissenschaftliche Hilfskräfte) zeitgleich in den jeweiligen Gebäuden/Räumen aufhalten, um physische Kontakten zu vermeiden. Hierbei ist eine flexible Arbeitszeitgestaltung in einem Zeitkorridor von 6 bis 20 Uhr in Absprache zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten möglich.
  • Sowohl bei Home-Office als auch bei Präsenz sind Mischformen möglich. So können zum Beispiel erforderliche Arbeiten in Präsenz vormittags am Arbeitsplatz durchgeführt und nachmittags Arbeiten im Homeoffice erledigt werden.