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Corona-News

Vorgaben bei Video-Lehrveranstaltungen

23. November 2020 | von

Die RWTH Aachen weißt noch einmal auf die geltenden Vorgaben bei Video-Lehrveranstaltungen hin.

Keine Klarnamenpflicht für Studierende: Eine Verpflichtung zur Angabe personenbezogener Daten in Textform (zum Beispiel Klarname, E-Mail Adresse) in Videokonferenzen besteht für Studierende nicht. Auch ist nicht erforderlich, dass Studierende für die Teilnahme an Lehrveranstaltung beliebigen Typs in Videokonferenz eingeloggt sind.

Grundsätzliches zum eigenen Videobild: Nach den Erfahrungen des vergangenen Semesters und angesichts der Rückmeldungen sowohl von Studierenden als auch von Lehrenden, appelliert die RWTH an Lehrende und Studierende gleichermaßen, ihr Videobild zu aktivieren. Dies ist besonders dann angezeigt, wenn eine Interaktion zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfindet.

Einschalten des Videobildes bei Präsenzpflicht: Weiterhin können Lehrende darauf bestehen, dass Studierende in Onlineveranstaltungen mit Präsenzpflicht ihre Kamera teilweise oder während der gesamten Sitzung eingeschaltet lassen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist nicht berührt, da Studierende das Recht haben, einen virtuellen Hintergrund einzuschalten. Dies darf durch Lehrende technisch nicht unterbunden werden. Studierende, die ohne technisch bedingten Grund ihr Videobild deaktivieren, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Verhindern technische Gründe in Einzelfällen das Einschalten des Videobildes, sollte im Einvernehmen mit den betroffenen Studierenden eine Lösung gesucht werden.

Identitätsfeststellung ist erlaubt: Lehrende sind in Onlineveranstaltungen mit Präsenzpflicht berechtigt, die Identität der Studierenden in einer Videokonferenz festzustellen. Die Form wird durch die Lehrenden festgelegt. Es könnte zum Beispiel die Nennung des Namens auf der Tonspur oder das Zeigen des Ausweises (nur Foto und Name sichtbar) sein.

Verfremdung des eigenen Videobildes: Studierende haben das Recht, außerhalb der Identitätsfeststellung ihr Erscheinungsbild in angemessener Form zu verschleiern, zum Beispiel durch eine übliche Mund-Nasen-Bedeckung. Gleichfalls dürfen die durch die Videokonferenzsoftware bereitgestellte Filterfunktionen zu diesem Zweck aktiviert werden.

Aufzeichnung: Soll die Veranstaltung aufgezeichnet werden, so können die Lehrenden weder auf Videobild, noch auf Sprachbeteiligung der Studierenden bestehen. Nähere Informationen gibt die Einwilligungserklärung zur Aufzeichnung für Studierende: https://video.cls.rwth-aachen.de/gebrauchsanweisungen/

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